Sehr geehrte Frau Bader, im Dezember 2020 endet meine Elternzeit. In den Monaten Oktober und November habe ich bereits mit einem Vertrag - befristet bis zum Ende der Elternzeit- als geringfügig Beschäftigte bei meinem Arbeitgeber gearbeitet (Pflege im Krankenhaus). Nun bin ich wieder schwanger und werde bei Bekanntgabe, durch meinen Arbeitgeber direkt ins Beschäftigungsverbot geschickt. Jetzt habe ich finanzielle Sorgen. Werde ich im Beschäftigungsverbot bezahlt? Also tritt mein alter Vollzeitvertrag, den ich vor der Elternzeit hatte, wieder in Kraft? Oder bekomme ich gar kein Geld, weil ich diese alte Stelle noch nicht wieder angetreten habe?
Mitglied inaktiv - 22.11.2020, 10:32
Antwort auf:
Am Ende der EZ wieder schwanger-Beschäftigungsverbot durch AG - Lohnfortzahlung?
Hallo,
ab dem ersten Tag nach der EZ lebt der alte Vertrag wieder auf und der AG prüft, ob er ein BV ausspricht oder Sie versetzt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.11.2020
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Am Ende der EZ wieder schwanger-Beschäftigungsverbot durch AG - Lohnfortzahlung?
Wenn du ab dez deine alte stelle wieder antrittst, bekommst du beim BV den Lohn danach.
Mitglied inaktiv - 22.11.2020, 10:52
Antwort auf:
Am Ende der EZ wieder schwanger-Beschäftigungsverbot durch AG - Lohnfortzahlung?
du erhälst in einem bv das, was du ohne bv bekommen würdest. aber nur so, wie du auch arbeiten könntest. du kannst NICHT vollzeit anmelden, dein kind ist aber nicht so betreut und du könntest morgen nicht anfangen vollzeit zu arbeiten. wenn du ohne schwangerschaft teilzeit arbeiten könntest, vereinbarst du ja teilzeit. dann bekämst du dein teilzeitgehalt weiter. verlasse dich nicht aufs bv. der AG ist angehalten, ersatztätigkeiten zuzuweisen. was war vereinbart wie du arbeitest nach der EZ?
von
mellomania
am 22.11.2020, 14:53
Antwort auf:
Am Ende der EZ wieder schwanger-Beschäftigungsverbot durch AG - Lohnfortzahlung?
Wenn die Elternzeit endet, bekommst du das Gehalt aus dem früheren Vertrag. Der Arbeitgeber ist angehalten, dich mit unschädlichen Tätigkeiten zu beschäftigen, also umzusetzen vor einer Freistellung.
Mitglied inaktiv - 22.11.2020, 18:19