Sehr geehrte Frau Bader, ich bin frisch alg1 Empfänger mein Mann geht arbeiten. Wenn das Kind nun krank wird, darf mein Mann seine restlichen kinderkrankentage nehmen? Ich bin ja im Grunde jetzt ständig unter Abrufbereitschaft, falls ich einen neuen Job bekomme.
von
chrissi14
am 08.12.2020, 10:48
Antwort auf:
Alg1 und Kinderkrankentage
Hallo,
hierzu ein Zitat von der Agentur für Arbeit:
"Bitte lassen Sie sich von einem Arzt schriftlich bestätigen, dass Sie Ihr krankes Kind betreuen müssen. Dieses sogenannte „ärztliche Zeugnis“ reichen Sie bitte als Beleg bei Ihrer Agentur für Arbeit ein.
Betreuen Sie Ihr krankes Kind, erhalten Sie in der Regel weiterhin Arbeitslosengeld. Wie lange Sie die Leistung bei länger andauernder Krankheit beziehen können, ist nicht festgelegt, sondern abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner gibt Ihnen im konkreten Fall gerne weiter Auskunft.
Weitere Informationen gibt Ihnen Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner."
Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/das-muessen-sie-beachten/krankheit-pflege-betreuung
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.12.2020
Antwort auf:
Alg1 und Kinderkrankentage
abrufbereitschaft heißt aber niht, dass du morgens angerufen wirst, un in 30 minuten da sein musst. du bist zu hause und dein mann MUSS SCHRIFTLICH auf der km des kindes angeben, dass NIEMAND anderes DAHEIM ist um das kind zu betreuen, was bei euch ja nicht der fall ist. uns wurde das mal verwehrt. kind war mehre tage krank und es war eine absageschicht vom mann dazwischen. der tag wurde mir dann verwehrt.
von
mellomania
am 08.12.2020, 10:56
Antwort auf:
Alg1 und Kinderkrankentage
Ihr habt keinen Anspruch drauf:
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Sie sind berufstätig und haben selbst Anspruch auf Krankengeld.
Ihr Kind ist gesetzlich versichert.
Es gibt im Haushalt keine andere Person, die Ihr Kind pflegen kann.
Sie haben eine Bescheinigung vom Arzt, dass Ihr Kind betreut werden muss..... Siehe AOK.de
Mitglied inaktiv - 09.12.2020, 14:40