Ändert sich durch Heirat etwas am Sorgerecht

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ändert sich durch Heirat etwas am Sorgerecht

Die Kinder leben bei mir, haben regelmäßig Umgangswochenenden beim Vater. Er lebt seit Jahren mit einer neuen Frau zusammen, die wohl gerne mehr "Rechte" an den Kindern hätte. Also auch mal ein Zeugnis unterschreiben, mit den Kindern zum Arzt, am Elternabend teilnehmen möchte, etc. Ich möchte all dies nicht und bin der Meinung die Kinder haben zwei Elternteile, die das Sorgerecht haben und wahrnehmen können. Als "Stiefelternteil" hat sie nunmal keine Befugnis dazu und kann diese auch nicht vom Vater der Kinder "übertragen" bekommen, wenn ich dies nicht möchte. Stimmt das so? Würde sie durch eine Heirat mit meinem Ex mehr Rechte an den Kindern haben als ohne Ehe? Ändert sich hier durch eine Heirat etwas? Vielen Dank Iny

Mitglied inaktiv - 30.07.2019, 19:37



Antwort auf: Ändert sich durch Heirat etwas am Sorgerecht

Hallo, durch die Eheschließung bekommt die neue Ehefrau des Vaters das, was man das „kleine Sorgerecht“ nach § 1687 b BGB nennt. Das bedeutet, dass der Stiefelternteil eine eigene Entscheidungsbefugnis und rechtliche Vertretungsbefugnis in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens erhält. Außerdem kann der Vater eine sogenannte Stiefelternvollmacht ausstellen. Dann darf die Stiefmutter tätig werden auf folgenden Gebieten: -Gesundheit (Behandlung leichterer Infektionskrankheiten, Standardimpfungen, Vorsorgeuntersuchungen) -normale Situation in Schule und Kindergarten (zB Abholen) - Fragen der Schul- bzw. Berufsausbildung (Entschuldigung schreiben zum Beispiel) Das eben immer zu den Zeiten, wo die Kinder beim Vater sind. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.07.2019



Antwort auf: Ändert sich durch Heirat etwas am Sorgerecht

nein. du und der ex haben befugnisse. sonst keiner. eigentlich. wenn der ex nicht mitmacht und sie mit den kindern zum arzt schickt wenn die kinder bei ihm sind wirds blöd. das bekommst du aj erst im nachhinein mit. und das würde sehr mühselig, überall mitzuteilen, dass nur du und der ex aber nicht sie irgendwelche befugnisse hat. zeugnis unterschreiben oder generell unterschriften geht für sie nie. weder unverheiratet noch verheiratet. ich würde das dem vater kommunizieren, dass du NICHT möchtest, dass SIE da parts übernimmt. ob er sich dran hält wenn die kids da sind...hmmm.

von mellomania am 30.07.2019, 19:41



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