Frage: Ablehnung Teilzeit

Sehr geehrte Frau Bader, mein AG hat mir die Teilzeit in Elternzeit abgelehnt. Bis wann kann ich spätestens Klage beim Arbeitsgericht einreichen? VG Ramona

von MonaF am 27.04.2023, 13:30



Antwort auf: Ablehnung Teilzeit

Hallo, wesentlich ist erst einmal, ob die Voraussetzungen vorliegen. Dafür muss der Arbeitgeber zur Ablehnung wichtige betriebliche Gründe nennen, der Betrieb muss mindestens 15 Arbeitnehmer haben und Sie müssen dort mindestens seit sechs Monaten arbeiten. Ansonsten nennt das Gesetz keine Fristen, ich würde es aber zeitnah machen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.04.2023



Antwort auf: Ablehnung Teilzeit

Es gibt gem. BEEG keine Frist, aber du sollest die Klage natürlich rechtzeitig einreichen, damit du die Teilzeit noch antreten kannst, solltest du die Klage gewinnen. Ansonsten könnte dein Arbeitgeber ggf. geltend machen, dass dein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit für diesen Zeitraum verwirkt ist.

von Dojii am 27.04.2023, 15:02



Antwort auf: Ablehnung Teilzeit

Hat der Betrieb denn mehr als 15 Arbeitnehmer? (Auszubildende nicht mitgezählt)

von Frida19 am 27.04.2023, 18:00



Antwort auf: Ablehnung Teilzeit

Der AG kann den Antrag auf TZ mit betrieblichen/organisatorischen Gründen ablehnen. Du kannst dann aber bei einem anderen AG TZ in EZ arbeiten. Hab im Kopf: eine Klage dauert. Da wird nicht innerhalb von 2 Wochen entschieden. Mal angenommen, du hast zu 100% einen nachweisbaren Anspruch - selbst dann entscheidet das Gericht nicht, ohne vorher eine Einigung zwischen dir und dem AG zu erwirken. Ich würde mir also gut überlegen, wie wichtig es dir ist, ein evt. Recht durchzusetzen. Welches vermutlich nicht so schnell gesprochen wird, dass du überhaupt noch EZ hast.

von suityourself am 28.04.2023, 10:15



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