Frage: 400€ Job

Hallo Frau Bader, ich beginne nun nach der Elternzeit wieder mit einem 400€ Job. Nun meine Frage: bekomme ich Lohn auch wenn ich krankgeschrieben bin und wie sieht es aus wenn mein Kind krank wird? Liebe Grüße!

von Sonne212 am 01.02.2011, 10:23



Antwort auf: 400€ Job

Hallo, Ein 400er ist ein Arbeitsvertrag wie jeder andere auch mit den gleichen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, bei einem 400 er hat man folgende Ansprüche: - Arbeitsvertrag: wie bei jedem anderen Vertrag auf Wunsch schriftl. - bei einem Beschäftigungsverbot erhält man weiter Lohnzahlungen - Erziehungsurlaub: bis zu 3 J. - Erziehungsgeld: wie bei jedem anderen auch - Feiertage: fällt die Arbeit auf einen gesetzl. Feiertag, muss nicht nachgearbeitet werden - Kündigung: gesetzl. wie bei allen AN - Krankheit: Lohnfortzahlung wie bei allen ANs (nicht in den ersten vier Wo. des AV) - ein Entbindungsgeld gibt es seit 01.01.04 nicht mehr. Geringfügig Beschäftigte erhalten lediglich eine Einmalzahlung von 210 Euro. Die bekommen Sie nicht vom Arbeitgeber und der Krankenkasse, sondern vom www.Bundesversicherungsamt.de!!!! - Krankenkasse: hierfür muss, über Familienversicherung oder eine andere Tätigkeit, - Sozialversicherung: wird pauschal vom AG bezahlt - Steuern: eine Arbeit ohne Steuerkarte ist möglich, es muss aber ein Freistellungsantrag beim FA gestellt werden. - Urlaub: vier Wochen pro Jahr - Gratifikationen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld): per Arbeitsvertrag/ Tarifvertrag/ Betriebsvereinbarung o.ä. - bei Krankheit des Kindes bestehen keine Freistellungsansprüche und Zahlungen durch die Krankenkasse, da man darin nicht einzahlt. Dies geht nur vertraglich/ tarifvertraglich oder mit Urlaubstagen Nach der Gesetzesänderung zum 01. April 2003 kann man wieder eine Nebentätigkeit "brutto für netto" ausüben und darf dabei bis zu 400 € mtl. frei von Stunden- oder Stundenlohnbegrenzung verdienen. Ohne Sozial- oder andere Abgaben leisten zu müsse und ohne einen Freistellungsantrag beim Finanzamt gestellt zu haben. Lediglich der Arbeitgeber muss pauschal 25 % (in Privathaushalten sogar nur 12 %) abführen, kann aber evtl. seine Steuer ermäßigen. Aufgrund dieser Pauschalabgabe erwirbt der Arbeitnehmer jedoch nur minimale Ansprüche auf Altersrente und Wartezeiten, kann aber den Pauschalbeitrag aus eigenen Mitteln auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufzustocken. Die beitragsfreie Familienversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung für Ehegatte und Kinder bleibt für geringfügig Beschäftigte bis zu einem Gesamteinkommen von 400 EUR monatlich erhalten. Ansonsten gilt: der „Mini-Jobler“ hat die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Arbeitnehmer. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.02.2011



Antwort auf: 400€ Job

da Du auch nicht in die KK einbezahlst sondern über Deinen Mann versichert bist. LG Peeka

von peekaboo am 01.02.2011, 13:05



Antwort auf: 400€ Job

du kannst dich auch beim 400,- job krankschreiben lassen u bekommst deinen lohn weiter. ebenso wnn dein kind krank ist stehen dir bis zu 10 tage krankschreibung im jahr zu. diese wird dir dann vom ki-arzt gegeben. du hast im prinzip die gleichen pflichten u rechte wie einen teil-bzw vollzeitkraft! ansonsten einfach mal googeln! dadurch hab ich mich auch informiert. aber auch unbedingt den arbeitgeber danach fragen,denn einige versuchen durch fiese arbeitsverträge das alles zu umgehen!! lg u viel spaß im neuen job ;-) sabine

von sabineundpascal am 01.02.2011, 15:29



Antwort auf: 400€ Job

diese lohnfortzahlung ist eine lohnersatzleistung der krankenkasse und über einen 400€-job ist man nicht krankenversichert. ergo kein geld... der geneigte leser kann auch von einer lohnfortzahlung im krankheitsfall des kindes nichts erspähen! genauso ist nach 6 wochen schluß, wenn es überhaupt eine lohnfortzahlung im krankheitsfall gibt. aber wenn jemand im minijob so lange krank ist, kann er sich in der regel eh einen neuen job suchen. been there, done that.

Mitglied inaktiv - 01.02.2011, 18:35



Antwort auf: 400€ Job

*bei Krankheit des Kindes bestehen keine Freistellungsansprüche und Zahlungen durch die Krankenkasse, da man darin nicht einzahlt. Dies geht nur vertraglich/ tarifvertraglich oder mit Urlaubstagen* siehe auch oben, beitrag n.b.

Mitglied inaktiv - 01.02.2011, 18:37



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