Frage an die Auskenner ersetzt der §16 Abs 1 Mutterschutzgesetz den §3 Abs 1 von früher? wenn nein, wo ist der Unterschied?
von mellomania am 11.10.2018, 17:12
Frage an die Auskenner ersetzt der §16 Abs 1 Mutterschutzgesetz den §3 Abs 1 von früher? wenn nein, wo ist der Unterschied?
von mellomania am 11.10.2018, 17:12
Hallo, ich denke, es ist beantwortet.... Liebe Grüße NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2018
Ja, es ist der gleiche Sachverhalt im alten wie im neuen MuSchG. Nur die Formulierung ist ein wenig anders.
Mitglied inaktiv - 11.10.2018, 18:42
heißt der 16er ersetzt sozusagen den 3er? es ist egal, ob §16 oder §3 im BV steht? danke dir sehr
von mellomania am 11.10.2018, 19:26
Das alte MuSchG ist nicht mehr gültig. Trotzdem haben viele Ärzte noch immer die alten Vordrucke mit § 3 MuSchG als Rechtsgrundlage. Das ist so nicht mehr gültig, aber ich habe noch nicht gehört, dass das Attest jemand deswegen angezweifelt hätte. Wenn man es korrekt machen möchte, sollte man die neuen Vordrucke der Behörde verwenden. Da du in Baden-Württemberg arbeitest: die Regierungspräsidien haben die neuen Formulare doch auf ihre Internetseiten eingestellt.
Mitglied inaktiv - 11.10.2018, 20:14
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von mellomania am 11.10.2018, 20:21