guten tag frau bader, folgende frage: ich würde ende juli 2017 wieder arbeiten, verlängere aber die EZ bis september wegen der eingewöhnung meines kleinen. mein plan ist,bereits wieder schewanger zu sein wenn ich wieder arbeite. wir bekommen dort ag aggressionspotenzial und pflege etc sofortiges beschäftigungsverbot. nun frage ich mich: wenn ich im sept. wieder arbeite, aber schon schwanger bin, kann ich das rein theoretisch nach 1 arbeitstag sagen und dann ganz normal ins beschäftigungsverbot gehen? das problem ist nämlich,dass mein AG leider keine teilzeitstellen ermöglicht und ich meinen kleinen nicht ganztags in die kita geben möchte. es geht außerdem ums elterngeld für kind 2, denn ich hatte 2 auszahlungsjahre und fiele somit dann quasi ins minimum. und so hätte ich zumindest während des beschäftigungsverbotes mein gehalt, auch als grundlage für das EG später. es ist zwar nicht die feine englische art,aber leider ist mein AG nicht sehr familienfreundlich:-( lg
von lafatina79 am 30.11.2016, 11:43