Hallo. Unsere Tochter, mittlerweile acht Jahre, trägt bis Oktober einen Fränkel III. Danach läuft die Kassenleistung aus, da der Zeitraum von 1,5 Jahren für eine Frühbehandlung vorbei ist. Jetzt ist es aber so, dass meiner Tochter vor gut einem Jahr ein Milchzahn gezogen werden musste, da dieser im Kiefer verwachsen war. Unsere Kieferorthopädin meint, dass der Fränkel eine Platzhalter-Funktion erfüllt. Sie möchte, dass meine Tochter auch nach Oktober den Fränkel noch weiterhin trägt. Zum einen als Platzhalter für den bleibenden Zahn, Zum anderen, weil er ja eh vorhanden ist, und es ja nicht schadet. Nach Begutachtung der Zahnlücke durch mich, bin ich schon der Meinung, dass die Lücke kleiner geworden ist. Deshalb meine Frage: erfüllt der Fränkel III wirklich eine Platzhalter-Funktion oder wäre es sinnvoller, einen richtigen PlatzHalter zu installieren? Darüber hinaus möchte meine Tochter den Fränkel mittlerweile auch nicht mehr ständig tragen müssen. Ab welcher MindesttrageDauer macht diese Apparatur überhaupt Sinn? Ist es vertretbar Ab Oktober diese Apparatur nur noch nachts und nachmittags, im Schnitt 12-14 Stunden, zu tragen? Ich möchte es ihr in der Schule hinsichtlich Corona nicht mehr anziehen, da sie sich dann mit den Händen in den Mund fassen müsste. Vielen Dank für Ihre Antworten. LG Denise
von Ma-Mi am 05.08.2020, 16:47