Sehr geehrter Herr Professor Heininger, verzeihen Sie bitte vielmals, dass ich nachfrage, aber mir ist etwas nicht ganz klar zum Thema Masern: gemäß des Impfplanes der STIKO (Stand Aug 2014) brauchen alle nach 1970 geborenen ohne ausreichenden Impfschutz eine einmalige MMR-Impfung. Die habe ich ja 2002 erhalten. Mit der Titerbestimmung in 2013 (die ich selbst erbeten habe), die eine Immunität annahm, war für meine Ärztin der Fall erledigt. Jetzt habe ich gerade auf dem Schweizer Impfplan gesehen, dass im gleichen Fall 2 Impfungen empfohlen werden. Warum gibt es zw. D und CH Unterschiede? Ich meine mich auch zu erinnern, dass ich mit 3 Jahren die Masern selbst durchgemacht habe, leider ist meine Mutter, die mir das bestätigen könnte, schon verstorben. Dieser Fakt war mir aber zu unsicher,deshalb die Titerbestimmung auf eigene Kosten. Ergebnis: >300.0 AU/ml positiv - Referenzbereich < 13.5 - bei Grenzbereich 13,5-16,5 --- Beurteilung: Immunität anzunehmen. Jetzt mache mir aber große Sorgen um meine 13-Wochen-alte Tochter - ich dachte, ich hätte ihr eine "gute Portion AK" gegen Masern als Nestschutz mitgegeben. Ist dem so oder muß ich jetzt um meine Kleine Angst haben und etwas beachten (z.B. Menschenmengen meiden z.B. beim Einkaufen ohne konkreten Masernverdacht bzw. Kind früher impfen)? Besten Dank und viele Grüße von einer besorgten Mama Cherrykind
von Cherrykind am 19.11.2014, 20:39