Frage: Ruckfrage 4.11. Misshandlung oder...

Hallo Dr. Posth, vielen Dank für die Antwort. Mittlerw waren wir b. d. ärztl. Beratungsst. für misshand. u vernachl. Kinder. Die Psych. dort sagt, dass wir ihr glauben müssen. Sie ist zu 100% davon überzeugt und rät uns von einer Gynäkolog. Unters. Ab, damit sie nicht weiter traumatisiert wird. Wir sollen aber dringend d Gespräch mit Schwiegerm und dem 13jähr Sohn suchen. Evtl. müsste er therapiert werden. Was halten sie davon? Allerdi ist Schwiegerm schwer beleidigt und redet nicht mit uns. Auch ist sie Meinung, dass unsere Tochter keine Therapie benötigt. Mit 2,5 würde man schnell vergessen, sie kommt jetzt in die KiTa, die Aufregungwürde das Vergessen beschleunigten Meinen sie auch, dass sie d schnell vergisst, oder sollten wir eine Spieltherapie anstreben Sie schläft sehr unruhig, träumt immer wieder und weint beim Aufwachen, schreit "Nein Aua!". Morgens sagt sie oft, die hätte von Jannik geträumt. Kann das sein? Erinnert sie sich an Träume

von Julchen80 am 11.11.2013, 07:54



Antwort auf: Ruckfrage 4.11. Misshandlung oder...

Hallo, auf die Schwiegermutter können Sie schlecht bauen, sie fühlt sich ja mitschuldig, wenn ihr Sohn des Missbrauchs an einem Kleinkind verdächtig wird. Sie wird solche Vorwürfe weit von sich weisen. Es stimmt zwar, dass Kleinkinder die Fakten des Missbrauchs vergessen bzw. sogar abspalten, wenn dieser mit dramatischen Ereignissen verbunden war, aber das Unterbewustsein speichert die Gefühle, die dabei erlebt wurden, und die können zu einer lebenslangen Last werden (Dissoziation in der Fachsprache). Dabei vestehen die Betroffenen später oft nicht, warum sie diese Gefühle plötzlich überfallen. Erst wenn sie durch Dokumente, Erzählungen oder Zeitzeugen den Zusammenhang wiederherstellen können, können sie versuchen, die Erlebnisse zu bewältigen. Aber sie können dann die Täter auch anklagen. Übrigens in Träumen können solche Erlebnisse durchaus erinnert werden. Ob man eine kindergynäkologische Untersuchung durchführen lässt oder nicht, hängt davon ab, ob der Verdacht erhärtet werden muss, um den Täter zu überführen, oder nicht. Es ist dabei auch zu klären, ob es zu Verletzungen gekommen ist oder nicht. Ist das aber nicht entscheidend, sollte man tatsächlich auf eine solche Untersuchung verzichten. Eine solche Untersuchung kann aber auch sehr harmlos durchgeführt werden und dem Kind unter anderen Angaben als den tatsächlichen ankgekündigt werden. Sie kann z.B. auch im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung bei einem einfühlsamen KiA/KiÄ als routinemäßige Inspektion des Genitale vorgenommen werden. Nur sollte der Arzt/die Ärztin Kenntnisse über Missbrauchsbefunde haben. Es ist sicher richtig, dass mit dem Jungen über seine Probleme gesprochen werden muss. Ob er auch therapiert werden muss, hängt vom Ergebnis dieser Gepräche ab. Viele Grüße

von Dr. med. Rüdiger Posth am 12.11.2013