Mehrsprachig aufwachsen

Forum Mehrsprachig aufwachsen

blödes thema: weiß nicht wo ich anfangen soll

Thema: blödes thema: weiß nicht wo ich anfangen soll

hallo, mein mann und ich haben wir uns mit dem thema beschäftigt, was aus den kindern wäre wenn uns beiden was zustoßen würde. wir sind uns mittlerweile beide einig, dass die kinder nach peru zu meinem bruder gehen sollten. wir wohnen in deutschland. so, das wollen wir nun stich- und hiebfest über die grenzen hinaus festhalten. ich weiß gar nicht mal wie sich das fachlich nennt (vormundschaft?) und wie wir es regeln, so dass im falle der falle die kinder deutschland verlassen dürfen und sie in die rechtliche obhut meines in peru lebenden bruders kommen. ich möchte es schwarz auf weiß haben. mein bruder ist bereit im fall der falle diese verantwortung zu übernhmen. hat jemand von euch schon so was gemacht? wo fange ich an? worauf sollen wir achten? das ist natürlich nur für den allerschlimmsten fall, dass wir beide nicht mehr da wären oder wir uns nicht mehr um die kinder kümmern können (gesundheitsbedingt) - ich weiß das sind extreme fälle, die hoffentlich nie eintreten. ich fühle mich aber für die kinder verantwortlich auch und insbesonders dann und möchte sie in guten händen wissen, ohne dass sie in famliären konflikten zwischen 2 kontinenten geraten. als ich das in bekanntenkreis erwähnte habe ich nur komische blicke geerntet nach dem motto "ach, sei nicht so negativ". vlt könnt ihr mir anlaufhilfe geben, gerne auch per pn. vielen dank manira

von manira am 12.02.2012, 15:04



Antwort auf Beitrag von manira

Hej Manira! Ich bin sicher, Ihr habt Euch da viele Gedanken gemacht. Deshalb ist es sicher auch nur etwas, was Ihr schon oft gehört und selbst bedacht haben werdet, was ich erstmal schreibe: Ich halte eine solche Entscheiung sehr vom Alter der Kinder abhängig. Kleine Kinder in eine andere Umgebung, in ein anderes Land oder gar einen Kontinent, jedenfalls ja auch immer in eine andere JKultur zu verpflanzen, ist umso schwieriger, je älter sie sind - und dies nicht nur wegen der Schule, sondern auch wegender Identität. Das gilt für Auswandererkinder ebenso oder noch mehr für Kinder, die den Schock des Verlusts der Eltern zu verkraften haben und dann zu einem (ziemlich) unbekannten,wenn auch verwandten menschen - aber auch in total anderer Kultur - kommen sollen. Und egal wie gut wir unseren Kindern die Kultur und Sprache vermitteln, in der sie NICHT leben, zu der sie aber auch gehören: Es ist nicht dasselbe wie in dem Land aufwachsen. Dazu allerdings dürfen sich Kinder ab einem gewissen Alter ja auch selbst äußern! (Das gilt ja bereits beim Aufenthaltsrecht bei Scheidungen.) Wenn das gesagt ist, so kommt der 2. "Einwand": Vermutlich an nDir da nur ein rechtkundiger Mensch in Dld. Auskunft geben, denn meine Erfahrung ist, daß sogar von DK zu Dtld. himmelweite Unterschiede in der Behandlung von Familienangelegenheiten bestehen. Das liegt eben auch inder Bedeutung, die in den verschiedenen Ländern der Familie zugeordnet wird. Natürlich ist auch in D die "Kernfamilie" das wichtigste neben dem Beruf (da ist es aber schon: nebendem beruf!), aber schon versorgungstechnisch bestehen da zwischen Dtld. und DK himmelweite Unterschiede. Diese unterschiedliche Sicht der Dinge geht dann natürlich auch bis dahin, wo Kinder aufwachsern werden, wenn die Eltern frü+hzeitig sterbens sollten. Sicher kann man so ein "Kindertestament", wie es hier heißt, errichten, trotzdem wird IMMER der Staat nachschauen, ob das denn wirklich zum sog. Wohle des Kindes sei. Und da werden jedem Menschen hier sicher auch die zuerst genannten Probleme ins Auge stechen. Eine solche Verfügung würde hier bedeuten,daß sich der entsprechende Verwandte genau derselben prüfung unterlegen müßte wie jemand, der ein ind in Pflege nehmen oder adoptieren will. und wie soll das gehen, wenn es ins Ausland geht --- und dann noch die entsprechendenden Gegenargumente genannt werden können? Langer Rede kurzer Sinn: Zumindest in Dk ist so ein Kindertestament vielleicht ein erster Ansatzpunkt für Behörden, ganz sicher aber keine bindende Rechtsgrundlage! Ob es in Dtld. bindender ist, weiß ich nicht --- wie es ist, wenn die betreffende person auch noch soweit weg wohnt, kann ich natürlich gar nicht beurteilen, und ehrlich gesagt bezweifle ich, daß Dir hier jemand eine Auskunft geben kann, die für Euch verläßlich ist. Trotzdem viel Glück beim Untersuchen - und natürlich ein langes Leben für Euch. Magst Du erzählen, was Ihr letztendlich in Dtld. für Euch herausgefunden habt? Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 12.02.2012, 16:22



Antwort auf Beitrag von DK-Ursel

Hallo dk-ursel, danke erstmal für deine differenzierte rückmeldung. ja, die bedenken die du schreibst, haben wir auch gehabt. unsere entscheidung über den verbleib der kinder kam erst im laufe von 2 jahren zustande. meine kinder sind zur zeit 5 und 4 j alt. in deutschland hat mein mann eine sehr kleine familie, eltern (beide an die 70 j) und ein bruder mit familie (kommen für uns absolut nicht in frage in diesem fall). das war es dann auch mit verwandschaft hier in deutschland. freunden würden wir beide (mein mann und ich) nicht diese verantwortung zumuten wollen. unsere kinder sind leider noch zu klein um mit ihnen über das thema zu sprechen, das würde sie nur ängstigen und versunsichern. aber ein punkt, den du erwähnst, sollten wir explizit berücksichtigen: alter der kinder und davon abhängig ihr mitspracherecht. ich denke das wird ein thema sein, was wir nicht in wenigen tagen zum abschluss bringen werden. als nächster schritt werde ich die peruanische botschaft kontaktieren, evtl können sie uns einen fachanwalt für familienrecht nennen, der sich in den regelungen beider länder evtl auskennt. wenn ich was in erfahrung gebracht habe, werde ich gerne berichten. kann, wie gesagt, etwas dauern. hoffentlich kommen noch ein paar andere rückmeldungen. lg und einen schönen abend

von manira am 12.02.2012, 22:06



Antwort auf Beitrag von manira

Hallo, ich finde es sehr gut, daß Du das angesprochen hast. Wir denken schon sooo lange darüber nach, etwas schriftlich zu fixieren. Für mich war irgendwie ganz klar, daß ich dazu zu einem Anwalt gehe. Dennoch haben wir es nie ganz fertig gebracht. Wir wohnen in D. Unsere Eltern sind auch fast 70, bzw. meine Schiegereltern gehen schon auf die 80 zu. Die Geschwister meines Mannes und auch seine Eltern sind Weltenbummler und könnten sich nie kümmern. Meine Schwester lebt in Norwegen in einer völlig vereinsamten Gegend. Die Kinder sollten im Notfall zu meiner Schwester. Sie wäre auch bereit und liebt die Kinder sehr. Dennoch ist es echt schwierig. Denn sie selbst hat keine Kinder und ihr Leben ist ja ganz anders ausgerichtet. Außerdem sind wir die einzigen Christen in unseren Familien. Meine Schwester ist bekennend ohne Bekenntnis und die Familie meines Mannes sind Muslime. Echt blöd, denn mir ist das Aufwachsen in einer christlichen Familie sehr wichtig. Ich werde Deinen Anstoß hier nutzen, um mich nochmal ernsthaft bei einem Anwalt zu melden. Vielleicht können wir uns weiter austauschen, was es so für Möglichkeiten gibt. Würde mich freuen, Sally

von Sally_98 am 13.02.2012, 13:06



Antwort auf Beitrag von Sally_98

Hallo, wir waren beim Anwalt und haben ein Testament aufgesetzt in dem wir festgehalten haben, welche Personen sich gegebenenfalls um unser Kind kümmern sollten. Auskunft vom Anwalt: In so einem Fall wäre es eine Entscheidung des Vormundschaftsgerichtes das, aber in der Regel möglichst dem Wunsch der Eltern nachkommt. LG

von leavy am 14.02.2012, 20:36



Antwort auf Beitrag von leavy

Hej nochmal! Genau das aber ist ein dehnbarer Begriff, denn wenn es wie in Dk läuft, werden die "Kandidaten" ja auch auf herz und Nieren geprüft --- und was dabei rauskommt, ist Ermeesensfrage und steht in den Sternen. Einerseits ja gut, daß neue Eltern genau wie alle anderen Adtopiveltern geprüft werden - nur ist eben dadurch die Garantie futsch, daß der Wunsch der Eltern durchgeführt wird, die ja mehr dem herzen als bürokratischen Vorgaben folgen. Kann gut sein,daß die "Kandidaten" als erste in Betracht gezogen werden, sofern sie sich darum bemühen - aber das Ende ist dann immer noch offen. Allerdings: In Dtld. (und Peru) mag es noch ein bißchen mehr möglich sein, auf die Familienvariante zu setzen. In DK ist das anders. Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 14.02.2012, 20:57



Antwort auf Beitrag von manira

Meine Schwester und ihr Mann, die in England leben, haben mich als Guardian für ihre Kinder eingesetzt für den Fall, dass etwas passieren sollte. Ob das rechtlich Bestand hätte, weiß ich nicht. So eine Verpflanzung ins Ausland wäre natürlich nicht leicht, aber unter den Umständen wahrscheinlich die beste Lösung. Zum Glück ist das ja alles sehr unwahrscheinlich. Immer noch besser als die Baudelaire-Waisen bei Graf Olaf, falls das jemandem etwas sagt. Lg, carla72

von carla72 am 15.02.2012, 09:16



Antwort auf Beitrag von carla72

Es hat keinen rechtlichen Bestand wird aber von den zustaendigen Behoerden normalerweise befolgt es sei denn es gibt gute Gruende es nicht zu tun. So wurde es uns zumindestens erklaert als wir unser Testament machten. Wir haben die gleiche Situation, meine Schwester in Deutschland ist als guardian fuer unsere Kinder genannt. Was nicht unbedingt heisst, dass unsere Kinder dann auch nach Deutschland kommen wuerden. Wenn sie -zusammen mit meiner Schwiegerfamilie- entscheiden wuerde, dass die Kinder am besten bei meiner Schwaegerin in Brighton oder bei den Grosseltern in NZ aufgehoben sind, dann waere das so auch moeglich.

von Alba am 15.02.2012, 09:44



Antwort auf Beitrag von manira

Irgendwie laesst mich das Thema jetzt nicht los: welche Behoerde und welches Land ist letztendlich zustaendig? Im Fall, dass das/die Kind(er) nur eine Staatsangehoerigkeit haben nehme ich an ist es die entsprechende Behoerde dieses Landes. Was passiert wenn das Kind 2 Staatsbuergerschaften hat oder sogar mehr. Meine Kinder zB haben deutsche und neuseelaendische (und ihnen staende nun auch die britische zu, but lets not worry about that for the moment) Staatsbuergeschaften. Falls Herr Alba und ich nun beide sterben wuerden wuerden die britischen Behoerden beide Botschaften informieren, oder? Und beide wuerden sich verpflichtet sehen sich um meine Kinder zu kuemmern. Wie wird sowas geloest?

von Alba am 15.02.2012, 14:13



Antwort auf Beitrag von Alba

hi also meines wissens bringt so ein testament nicht viel. denn die behörden haben das letzte wort. erachten sie deinen bruder in peru als ungeeignet, werden die kinder auch nicht nach peru kommen. sie entscheiden immer im wohle der kinder. ausserdem würde ich so eine verantwortung niemandem zumuten wollen. wer weiss, was in 5, 10 jahren ist. vielleicht ist dein bruder arbeitslos bis dann, krank (was wir natürlich nicht hoffen) od. woanders hin ausgewandert........ also wir haben 3 kinder und ich würde niemals jemandem diese verantwortung aufbürden. das einzige, was ich wollte ist, dass die kinder nicht getrennt würden. aber das käme eh nicht in frage für die ämter, weil sie, wie gesagt, immer im wohle der kinder entscheiden. lg v.

von veralynn am 16.02.2012, 07:57



Antwort auf Beitrag von veralynn

Hej Veralynn! Was die verantwortung und Zukunft angeht: Dahin kann iemand schauen, deshalb kann man trotzdem Absprachen treffen und Wünsche äußern. Als ich meine Töchter bekam, wußte ich ja auch nicht, ob ich sie in 10 Jahren noch zusammen mit ihrem vater ernähren und großziehen kann. Wir alle entscheiden immer von dem aus, was wir im Augenblick (voraus)sehen können. Ansonsten hast Du eben Recht: und die anderen bestätigen es mehr oder weniger: Der Elternwunsch kan sicher mit in die Überlegungen einbezogen werden, bindend ist er mit Sicherheit nicht. Aber: "das käme eh nicht in frage für die ämter, weil sie, wie gesagt, immer im wohle der kinder entscheiden. " Da habe ich leider auch schon viel anderes erlebt --- und bin daher bei diesem Spruch "zum Wohle des Kindes" sehr allergisch geworden! Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 16.02.2012, 13:56



Antwort auf Beitrag von DK-Ursel

Hallo zusammen, DAnke für die vielen Rückmeldungen. Hm, es ist für mich enttäuschend dass unser Wunsch nicht bindend wäre. Auch wenn ich es gewissermassen nachvollziehen kann, denn auch Lebenssituationen ändern...undundund Dennoch, das ist für mich und meinen Mann kein Hinderungsgrund, unser Wunsch ofiziell festzuhalten. Mein Mann und ich haben uns mit dieser Entscheidung auch nicht leicht getan, zu viele pro's und contra's und hierzu noch der starke emotionale Aspekt. Das hat uns gezeigt, dass es genau deswegen um so sinnvoller und notwendiger ist, dass wir unseren Wunsch niederschreiben. Wenigstens hätte die Familie/Behörden einen Ansatzpunkt für eine Entscheidung, und dann hoffentlich zum Wohle der Kinder (ja, dk_ursel, das ist leider nicht immer der Fall). Traurig stimmt mich nur der Gedanke, dass eine deutsche Behörde vermutlich das Argument die Kinder aus der gewohnten (deutschen) Umgebung zu nehmen zu stark gewichten würde und die Kinder in Deutschland verbleiben müßten. Am allerschlimmsten ist der Gedanke - deutsche Behörde entscheidet: im deutschen Heim seien die Kinder besser aufgehoben als in einer peruanischen Familie mit Kindern (die meines Bruders). Und ja, was Verantwortung und Zukunft betrifft, stimme ich dk_ursel zu. Und was die große Verantwortung anderen zumuten: hm, klar, es ist eine große Verantwortung, aber von wem könnte ich es am meisten "erwarten" als von meiner eigenen Familie (Eltern und Geschwister)? Ich für meinen Teil bin ich jederzeit bereit, für die Kinder meiner Geschwister diese Verantwortung zu übernehmen - etwas anderes käme für mich nicht in Frage. Mein Mann übrigens auch. Evtl liegt diese Denke aber auch an meinen peruanischen Wurzeln...weiß ich nicht, kann es nicht beurteilen. Ich werde weiter berichten. Gruß und ein langes Leben für uns alle manira

von manira am 16.02.2012, 15:05



Antwort auf Beitrag von manira

..

von manira am 16.02.2012, 15:06



Antwort auf Beitrag von veralynn

Ich habe vor nciht allzu langer Zeit irgendwo was zu dem Thema gelesen. Allerdings weiss ich nicht mehr wo. Versuch es mal bei google unter "Vorsorgetestament". Ich wuerde auf jeden Fall wollen, dass mein Kind weiter Kontakt zu beiden Sprachen und Kulturen hat.

von germanit1 am 23.02.2012, 10:01