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knifflige Frage zum verleihen von Ebooks

Thema: knifflige Frage zum verleihen von Ebooks

Hallo! Ich google mir die Finger wund und finde keine Antwort. Daher meine Frage an alle Kobo glo erfahrenen: Könnte man dank der zusätzlichen Micro SD Speicherkarte Bücher auch privat ausleihen? Ähnlich dem guten alten gedruckten Buch, gebe ich nach dem selber lesen dann die Speicherkarte mit Buch z.B. an meine Schwester weiter. Diese gibt mir nach dem lesen die Speicherkarte wieder. An die Tolino shine-Besitzer: Im Falle, wir hätten beide den Tolino Shine, dann könnten wir (Schwester und ich) Bücher gemeisam oder nacheinander lesen, wenn wir sie in der Cloud abspeichern, oder? Ich hatte es so verstanden, daß man dort bis zu 5 Endgeräte als Nutzer angeben kann. Danke!

von Sally_98 am 10.11.2013, 10:19



Antwort auf Beitrag von Sally_98

Das Problem ist das programm mit dem du die e-books auf deinem PC verwaltest und dann auf deinen reader ziehst. bei mir das adobe digital Editions. Da hast du eine eigene Kennung. Sobald ein Book über dieses programm auf deinen reader kommt hat es die kennung und auch dein reader hat die kennung. Bücher die über eine andere Kennung verfügen kannst du nicht lesen. Mit der Cloud kenn ich mich nicht aus...

von Reni+Lena am 10.11.2013, 17:15



Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Danke, ich hatte es so ähnlich auch vermutet. Nun gut, dafür gibt es ja auch Epub-Bibliotheken. Und im Prinzip reichen mir die, da ich mir wichtige Bücher nach wie vor lieber ins Bücherregal stelle und die kann man ja weiterhin weitergeben. LG

von Sally_98 am 11.11.2013, 09:02



Antwort auf Beitrag von Sally_98

Über die Cloud sollte es funktionieren. Grundsätzlich gilt: Bei ebooks erwirbt man lediglich Nutzungsrechte. Diese beinhalten nicht das verleihen von ebooks. Wenn ihr per Datenträgeraustausch die Bücher teilen wollt, dann musst Du erst die DRM-Kennzeichen der Datei entfernen. Das ist illegal, aber einfach. Dann kannst du die Bücher tauschen und verleihen wie Du es möchtest.

von shinead am 11.11.2013, 14:40



Antwort auf Beitrag von shinead

es doch das gleiche oder? Ebenso wenn ich ein Buch auf dem Flohmarkt verkaufe... Ich komme da nicht mehr mit, was man darf und was nicht. melli

von sojamama am 12.11.2013, 09:48



Antwort auf Beitrag von sojamama

das ist der Unterschied. Kaufst Du ein Buch, dann erwirbst Du das Eigentum daran. Gleiches gilt für CDs, DVDs, Tomaten, Teller etc. Bei mp3s, E-Books und anderen Dingen erwirbst Du nicht das Eigentum, sondern nur Nutzungsrechte. Die Nutzungsrechte schränken ein, was Du mit den Dateien tun kannst. Kopieren zum Beispiel oder die DRM-Informationen entfernen. Mit Deinem Eigentum könntest Du das alles machen. Das will die Industrie nicht. Man kann auch seinen iTunes Account nicht vererben. Weil man eben nicht das Eigentum, sondern lediglich Nutzerrechter für die Lieder hat.

von shinead am 12.11.2013, 13:17