Zwerg2010
"(...) Änderungen beim Elterngeld ab dem Jahr 2011: Das Haushaltsbegleitgesetz sieht Kürzungen beim Elterngeld mit Wirkung vom 01. Januar 2011 vor. Für Eltern mit einem Nettoeinkommen von mehr als 1200 Euro aus Erwerbstätigkeit wird das Elterngeld von 67 auf 65 Prozent in Stufen gekürzt, während es für Hartz-IV-Empfänger auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Gesetzestext: "In den Fällen, in denen das durchschnittlich erzielte monatliche Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt höher als 1.200 Euro war, sinkt der Prozentsatz von 67 Prozent um 0,1 Prozentpunkte für je 2 Euro, um die das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1 200 Euro überschreitet, auf bis zu 65 Prozent". Folge: Ab einem Nettoeinkommen von 2.770 Euro kommt es nicht zu einer KÜrzung des Elterngeldes, weil sich die Absenkung von 67% auf 65% nicht mehr bemerkbar macht, denn der Höchstbetrag ist erreicht worden. (...)" mehr dazu unter: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/elterngeld.htm