Hallo Frau Bader, mein Freund beginnt bald ein neues Arbeitsverhältnis und möchte im Februar einen Monat Elternzeit nehmen. Muss er vorher eine bestimmte Anzahl von Monaten in dem Betrieb gearbeitet haben oder ist das jederzeit möglich? Und eine kurze Frage zu mir: Kann ich mir während des BV meinen Resturlaub auszahlen lassen?