Für jedes Kind gibt es 205 Euro ab dem 3 Kind 240 Euro. Die Einkommensgrenze liegt der beim Elterngeld gleich was drüber liegt wird vom Landeserziehungsgeld abgezogen. Es wird die Gehaltsabrechnung vom jahr vor der Geburt genommen. Und Landeserziehungsgeld gibt es NICHT NUR in BW und Bayern sondern auch in Sachsen. Hoffe konnte bissi helfen.