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Bei einer privaten Samenspende darf später auch gegen den Willen der Mutter ein Vaterschaftstest vorgenommen werden. Dies ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

Ein DNA-Abstammungstest ist nach einer privaten Becherspende zulässig, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart, wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

Privater Samenspender: keine Einwilligung zur Adoption

In dem Fall hatte ein Ehepaar aus zwei Frauen mit einer privaten Samenspende, einer sogenannten „Becherspende“, ein Kind gezeugt. Mit dem Spender war vereinbart worden, dass das Kind bei dem Paar aufwachsen sollte. Über die weiteren Pläne war ein Streit entflammt.

Der Mann erklärte, dass vereinbart wurde, er werde die Vaterschaft anerkennen und die Vaterrolle übernehmen. Die Mutter sagte, man habe besprochen, dass ihre Frau das Kind adoptieren werde. Dies wollte der Mann nicht, weshalb das Familiengericht die Einwilligung zur Adoption an seiner Stelle geben sollte.

Vaterschaftstest auch gegen den Willen der Mutter

Das Gericht forderte aber zuerst einen Vaterschaftstest an – dagegen klagte die Mutter. Das sei nicht verfassungsgemäß, argumentierte sie. Die Richter sahen das jedoch anders. Eine private künstliche Befruchtung wie die Becherspende schließt die Vaterschaftsfeststellung gegen den Willen der Mutter nicht aus, so die Juristen. Anders sei es bei künstlicher Befruchtung in einer medizinischen Einrichtung, in der gespendeter Samen verwendet wird. In diesem Fall könne der Samenspender nicht als Vater des Kindes festgestellt werden.

 


 

Quelle:
Westdeutsche Zeitung: Vaterschaftstest nach „Becherspende“ ist zulässig

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