Mitglied inaktiv
Hallo Dr. Busse, was kann man tun, wenn eine Mutter unter dem Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom leidet. Also seinem Kind Krankheiten andichtet, die es nachweislich gar nicht hat? Hat man da eine rechtliche Handhabe und wie geht man am besten vor? Das Gespräch mit der Mutter selbst, brachte leider keinerlei Erfolg, denn sie sieht die Krankheiten tatsächlich, obwohl die Kinderklinik diese bereits ausgeschlossen hat. Das Kind leidet sehr darunter und ist im täglichen Leben sehr eingeschränkt. Ich würde gern etwas unternehmen, weiß halt nur nicht was. LG, Sabine
Liebe S., wenn Sie dem Kind helfen wollen, dann wird es letztendlich nicht ohne Unterstützung durch das Jugendamt gehen, das notfalls eine psychotherapeutische Behandlung der Mutter fordern kann. Alles Gute!
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