Rebekka786
Sehr geehrter Dr. Busse, Wissen Sie etwas über Regelungen des Impfnachweises in Kindertageseinrichtungen oder auch bei Tagesmüttern? Natürlich ist mir bewusst, dass es in Deutschland keine Impfpflicht gibt. Ich finde es verantwortungslos, ungeimpfte größere Kinder mit kleineren, die vllt noch nicht geimpft werden können, zusammen zu bringen. Teilweise höre ich von bekannten, dass sie das U Heft und den Impfpass in Kopie vorlegen mussten, teilweise, dass überhaupt nicht danach gefragt wird. Scheint mir auch Städteweise verschieden. Gibt es da nicht ansatzweise eine vorgeschriebene einheitliche Regelungen? Danke vorab
Liebe R., die Regelungen sind soweit ich weiß überall unterschiedlich. Aber natürlich wäre es äußerst wünschenswert. dass alle Eltern beim Besuch ihrer Kinder in einer KITA den Impfnachweis vorlegen müssen, damit Kinder, die besonders gefährdet sind oder die wegen ihres Alters z.B. noch nicht gegen Masern etc. geimpft sein können, geschützt werden könnten. Alles Gute!
kati1976
Hier entscheidet das jeder Kita Träger,es gibt keine einheitliche Regelung. Bei uns dürfen nur altersentsprechend geimpfte Kinder in den Kiga. Ich weiß das hier Eltern dagegen geklagt haben und verloren haben. Jeder wie er mag,ich persönlich finde das so gut.
Mitglied inaktiv
Da es keine Impfpflicht gibt, kann das jeder Träger selbst entscheiden. Ungeimpfte Kinder werden hier aufgenommen, es muss lediglich der Nachweis uber die Aufklärung mit U-Heft gefordert. Im Gegenzug dürfen ungeimpfte Kinder die Einrichtung sobald es den geringsten Verdacht einer Krankheit in der Einrichtung gibt, nicht mehr gebracht werden. Ob die Kinder selbst betroffen sind, ist irrelevant, die KiTa betreut diese Kinder dann nicht, bis keine weiteren Fälle mehr auftreten. Das ist im Vertrag so geregelt. Bis zum ersten Geburtstag können die üblichsten Impfungen ja erfolgen. LG Lilly