Frage im Expertenforum Kinderarzt an Dr. med. Andreas Busse:

Unterhalt

Dr. med. Andreas Busse

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Kinderarzt
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Frage: Unterhalt

Mitglied inaktiv

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Hallo, Ich habe während der Schwangerschaft mein Studium beendet und mich kurz nach der Geburt vom Kindsvater getrennt. Wir waren nicht verheiratet. Ist er auch mir Unterhaltspflichtig, weil ich jetzt nicht arbeiten kann? Er meint nein, weil ich eine Lebensversicherung habe und somit vermögend sei. Stimmt das? Vielen Dank


Dr. med. Andreas Busse

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Liebe D., mit solchen juristischen Fragen kenne ich mich leider nicht aus. Das Sozialamt weiß das sicher. Außerdem können Sie auch hier im entsprechenden Forum bei Frau Bader fragen. Alles Gute!


Mitglied inaktiv

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Diese Frage gehört zwar eigentlich ins Forum von Frau Bader, aber ja der Kindsvater ist dir bis zum 3. Lebensjahr des Kindes zu Unterhalt verpflichtet wenn du wegen der Kindsbetreuung nicht arbeiten gehen kannst. Egal ob du ne Lebnsversicherung hast. Nimm dir am besten nen Anwalt. Wenn du dir auf dem Gericht nen Beratungsschein holst kostet der dich max. 10,00 Euro. Natürlich nur bis zu einer gewissen Einkommensgrenze. Viel Glück!!!


Mitglied inaktiv

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Upps, die Frage ist mir dann wohl verrutscht. Vielen Dank jedenfalls für die Antwort


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