JHJH
Hallo, gestern ist etwas passiert was mir einfach keine Ruhe lässt. Und Google bringt mich ehrlich gesagt auch nicht weiter... Es war eine gute Bekannte mit ihrer Tochter zu Besuch. Diese hat wohl in letzter Zeit etwas über die Pupillenreaktion und Kontrolle dieser mit Hilfe von Licht gehört. Sie war mit unserem Kind (10 Wochen) alleine im Zimmer, weil die Bekannte und ich etwas in der Küche erledigt haben. Sie hat da ihr Wissen ausprobiert und mit einer Handytaschenlampe (vom IPhone 7 - ist wohl eine LED Lampe) in die Augen geleuchtet. Da unser Kleiner die Augen sofort geschlossen hat hat sie einmal versucht diese aufzuhalten was aber nicht geklappt hat. In diesem Moment kamen wir wieder ins Zimmer. Wie oft sie insgesamt geleuchtet hat konnte sie nicht sagen. Aber sie war nur einige Minuten alleine. Sie hat wohl immer nur kurz geleuchtet. Ich habe ihr dann erklärt, dass es dafür spezielle Lampen gibt. Sie hat dann auch eingesehen das es keine gute Idee war. Nun mache ich mir unendliche Sorgen das etwas passiert ist und die Sehkraft von meinem Kind beeinträchtigt wurde oder er sogar im schlimmsten Fall erblindet. Ich habe im Internet irgendwas von Gefahrenklassen gefunden. Ich konnte aber nichts zu der Klasse des Handys finden. Ist meine Sorge berechtigt? Danke und liebe Grüße
Liebe J., das ist wirklich kein Grund zur Sorge. Trotzdem dürfen Sie dem Kind in Ruhe erklären, dass Babys kein Spielobjekt sind und sie solche Dinge nicht wiederholen darf. Alles Gute
Cheyley
Hey. Da ich dank meines Kindes nicht ruhig schlafen kann, hab ich für dich mal eben etwas rausgesucht. "Bei fast allen LED, bei denen die Emissionsgrenzwerte der Freien Gruppe überschritten wurden, handelte es sich um Weiß- oder Blaulicht emittierende LED (Ausnahme: eine Grünlicht emittierende LED). Der Expositionsgrenzwert für die photochemische Netzhautgefährdung bei einem langzeitigen, absichtlichen Blick aus kurzer Distanz in eine Weiß- oder Blaulicht emittierende LED kann schon nach 10 Sekunden überschritten werden." Quelle : BAUA Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Das Bedeutet: Falls die taschenlampe vom iPhone überhaupt den Emissionsgrenzwerte überschreitet hätte dein Baby 10 sek direkt in das Licht schauen müssen um eine Netzhautgefährdung zu riskieren. Der Reflex eines Babys ist sehr ausgeprägt, ich bin sicher das du dir diesbezüglich keine Sorgen machen musst. Liebe Grüße
JHJH
Danke für deine Antwort. Am Stück waren es keine 10 Sekunden, insgesamt denke ich waren es mehr aber immer wieder ein paar Sekunden...