Knuspeli
Hallo Herr Dr. Busse, Ich weiß nicht ob meine Frage in Ihrem Forum auch in Ordnung ist, Herr Dr. Paulus ist aber leider nur Freitags befragbar und somit versuche ich es vorerst bei Ihnen. Wenn es unerwünscht ist, oder fehl am Platz, entschuldige ich mich vorab. Ich habe eine 7 Monate alte Tochter und stille sie noch fast voll. Ich war heute beim Arzt da ich einen stark eingewachsen Zeh habe und habe dort eine Lösung zum Spülen/für Umschläge mit dem Wirkstoff 4.0 mg Chinolin-8-ol sulfat (2:1) verschrieben bekommen. In der Packungsbeilage steht, dass man diese in der Stillzeit nicht anwenden darf da der Wirkstoff als erbgutverändernd einzuschätzen ist. Der Arzt hatte dies nicht erwähnt, ich hatte ihm mitgeteilt, dass ich stille. Er hat auch vor Ort bereits einmal die Wunde gründlich mit der Lösung gesäubert. Wie ist Ihre Meinung dazu? Muss ich mir Sorgen machen bezüglich der bereits erfolgten Anwendung vom Arzt? Ist eine Verwendung der Lösung in der Stillzeit hingegen der Packungsbeilage vertretbar? Oder soll ich sie lieber nicht benutzen? Vielen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüße!
Liebe K., solche Warnhinweise eines Arzneimittels zur Anwendung in der Stillzeit sollte man ernst nehmen, zumal dann, wenn es wie bei der desinfizierenden Spülung einer Wunde problemlose Alternativen gibt wie z.B. Polihexanid-Lösung. Wegen der einmaligen Anwendung in der Stillzeit sehe ich aber nachträglich keinen Anlass, sich ernste Sorgen zu machen. Alles Gute!