Frage im Expertenforum Kinderarzt an Dr. med. Andreas Busse:

Schwerbehindertenausweis

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Frage: Schwerbehindertenausweis

Maya48

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Hallo Herr Busse, ich habe vor kurzem für meinen 6 jährige Tochter aufgrund einer Hörschwäche einen Behindertenausweis (Merkzeichen B und H)beantragt. Sie hat das Merkzeichen H bekommen aber B nicht. Ich würde nun gerne einen Widespruch schreiben. Wissen Sie zufällig ob es reicht wenn ich einen Widerspruch schreibe oder es mit Hilfe eines Arztes besser wäre? Wäre ihr Kinderarzt dafür zuständig? Lg


Dr. med. Andreas Busse

Dr. med. Andreas Busse

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Liebe M., besprechen Sie doch einfach mit Ihrem KInderarzt, der Ihre Tochter gut kennt, was sinnvoll ist. Alles Gute!


Surematu

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Entschuldige, dass ich antworte aber Merkzeichen B erhält man doch nur bei Hörlosigkeit und nicht bei Hörschwäche. Da ich aus der Branche komme, kann ich dir sagen reiche den Widerspruch ein aber das wird dir nichts nützen.


Redpearl26

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Ich komme zwar nicht aus dem Bereich, aber habe vor wenigen Jahren auch Widerspruch eingelegt, weil meiner Oma ebenfalls das Merkzeichen B nicht anerkannt wurde. Ich weiß das ist kein direkter Vergleich, aber ihr wurde das Merkzeichen nach dem Widerspruch dann doch zugesprochen. Ich kann dir deshalb nur empfehlen Widerspruch einzulegen... allerdings diesen auch sehr genau zu begründen... am Bsten mit der Unterstützung des Arztes (Bestätigung etc.). Vl. hilft dir das: "3. Besonderheiten Merkzeichen H bei Kindern und Jugendlichenzum Inhaltsverzeichnis (Anlage zu § 2 der VersMedV, Teil A Nr. 5) Bei Kindern ist nur der Teil der Hilfsbedürftigkeit zu berücksichtigen, der den Hilfebedarf eines gesunden gleichaltrigen Kindes überschreitet. Wegen der Besonderheiten des Kindesalters (Kinder müssen das "Handwerkszeug" zum adäquaten Umgang mit ihrer Behinderung erst im Laufe ihrer Entwicklung erwerben) kann auch schon bei einem niedrigeren GdB/GdS Hilflosigkeit vorliegen. Im Einzelnen gilt dies bei: ... - Taubheit und an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit ab Beginn der Frühförderung bis in der Regel zur Beendigung der Ausbildung. ..." Ich glaube, wie meine Vorrednerin vermutlich meinte, kommt es auf den Grad der Hörschwäche an. Und in diesem Absatz wird ja schon von 'Taub' gesprochen.


Maya48

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Vielen Dank euch beiden für die Antworten! Meine Tochte hat eine mittelgradige Hörschwäche und hat dadurch 70% bekommen. Nun hat mir die Früförderin gesagt, dass es wohl ein Widerspruch in sich ist, dass sie als Hilflos eingestuft wurde aber wohl auf keine Begleitperson angewiesen ist.. deswegen weiss ich nun nicht genau was ich machen soll


Dr. med. Andreas Busse

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