Frage: Schuleingangsuntersuchung

Sehr geehrter Herr Dr. Busse, mein Sohn hatte aufgrund etwas eingeschränkter motorischer Fähigkeiten heute im Kindergarten eine Untersuchung durch eine Ärztin des Gesundheitsamts. Neben den motorischen Fähigkeiten wurde auch ein spezieller Test ( fing mit B an und mein Sohn sollte dort Punktzahlen zwischen 40 und 60 erreichen, vielleicht wissen Sie was gemeint ist) durchgeführt. Mein Sohn ist fast 5 und kann bereits lesen und auch schon krakelig schreiben. Er benennt 5-stellige Zahlen korrekt und rechnet ohne Probleme einfache Aufgaben. Allerdings hat er auch feinmotorisch einige Schwächen ( hält den Stift oft verkrampft und hat Probleme gerade Linien zu malen, auch malt er eher schemenhaft und ohne viele Details) . Bei dem Test heute sollte er aus untereinander gezeichneten Reihen von Äpfeln und Birnen in einer bestimmten Zeit möglichst viele Birnen durchstreichen. Er hat auch die Anforderungen ganz sicher verstanden und korrekt wiederholt. Jedoch hat er während der Aufgabe den Stift abgelegt und nicht mehr weitergemacht. Ich War Emirate sehr sicher, dass er einfach nicht wollte ( er War zu dem Zeitpunkt auch schon eine Stunde insgesamt im Testverfahren ) . Die Ärztin machte daraufhin ein Drama daraus ( mein Sohn könne nicht zeilorientiert denken, wäre desorientiert etc. ) und hat auch keinen meiner Einwände, dass er das besser könne, ernst genommen. Da dieselbe Ärztin auch in einem Jahr die Schuleingangsuntersuchung durchführen wird, frage ich mich, inwieweit ich mich gegen eine mögliche Rückstellung ( mein Sohn geht regulär 2017 mit 6 Jahren und 8 Monaten in die Schule ) wehren könnte. .Wir hatten einige Meinungsverschiedenheiten heute bei dem Gespräch. Ich habe zu Hause ein nahezu identisches Blatt am Computers erstellt, jedoch mit Buchstaben statt Äpfeln und Birnen. Dort hat er sich mit Begeisterung drangegeben und die dreifache Punktzahl erreicht. Ich frage mich auch, inwieweit ein Kind, das mit genau 2 Jahren alle Buchstaben konnte, mit 18 Monaten 4-WortSätze sprechen und jedes einmal vorgelesen Wort wiedererkennen, nicht strukturiert denken können soll. Ist das Ergebnis einer Schuleingangsuntersuchung bindend? Ich weiß, ich mache mir zu früh diese Gedanken, aber kann ich ein Gegengutachten verlangen, wenn ich nicht einverstanden bin. Mein Sohn wird motorisch viel gefördert (Turnen, Psychomotorik, Kinderfußball, Schwimmen) und ich habe große Angst, dass er bei seinem Wissen und kognitiven Fähigkeiten länger als nötig im Kindergarten bleiben muss. Vielen Dank für Ihre Mühe. Liebe Grüße Murmel

von Murmel880 am 09.11.2015, 21:23



Antwort auf: Schuleingangsuntersuchung

Liebe M., das klingt nicht so nach "einfühlsamem Umgang" mit einem Kind und einem Testverfahren, sodass ich Ihnen nur raten kann, mit Ihrem Kinderarzt ganz entspannt die Situation zu besprechen. Er weiß auch, wie es mit der Einschulungsuntersuchung in Ihrem Bundesland abläuft und kann Sie entsprechend beraten. Alles GUte!

von Dr. med. Andreas Busse am 10.11.2015