Sehr geehrter Herr Dr. Busse, wir hatten heute mit unserem Kind (5 Jahre) die Einschulungsuntersuchung beim Gesundheitsamt und mussten ca. 25 Minuten im Wartebereich (ohne Fensterlüftung) warten. Während der Wartezeit hat sich herausgestellt, dass es bei einem Mitwartenden um die Abklärung einer Erkrankung ging. Ich kenne die Details natürlich nicht alle, aber es ist das Wort Tuberkulose gefallen und er ist danach direkt zum Thoraxröntgen geschickt worden. Allerdings auch mit dem Hinweis, dass er - sofern das Röntgenbild in Ordnung ist - morgen wieder zur Schule gehen darf. Nun beschäftigt mich schon, ob wir damit potenziell Kontakt zu einer an Tuberkulose erkrankten Person gehabt haben könnten. Ich würde zwar eigentlich davon ausgehen, dass das Gesundheitsamt Verdachtspersonen nicht mit anderen Leute in das gleiche Wartezimmer setzt - aber offentsichtlich gab es ja einen abklärungsbedürftigen Befund, weswegen das Röntgen angeordnet wurde. Daher würde mich Ihre Einschätzung zu folgenden Punkten interessieren: - Wie hoch schätzen Sie das Ansteckungsrisiko ein? - Wissen Sie, ob das Gesundheitsamt verpflichtet wäre, uns als mögliche Kontaktpersonen zu informieren, falls sich der Fall des Mitwartenden bestätigen würde? - Bei welchen Symptomem wäre eine Vorstellung beim Kinderarzt angebracht - mit dem Hinweis, dass eventuell Kontakt zu einer an Tuberkulose erkrankten Person bestand? Vielen Dank vorab!