Mitglied inaktiv
ich habe während meiner schwangerschaft, im april diesen jahres, eine mutter-kind-kur für mich und meinen vierjährigen sohn beantragt. der antrag ging über das müttergenesungswerk und meinen hausarzt. leider wurde er von meiner krankenkasse abgelehnt. auch nach meinem einspruch wurde dem antrag nicht zugestimmt. nun habe ich erfahren, dass meine freundin eine mutter-kind-kur mit ihren zwei kindern (2 jahre und 1 jahr) bewilligt bekommen hat. sie hat den antrag von dem von IHR ausgewähltem heim bekommen, SELBST ausgefüllt und zur krankenkasse geschickt. nach einer woche hatte sie die zusage. es liegt weder bei ihr noch bei den kindern ein guter grund für eine kur vor. sie hat nur angekreuzt, dass sie unter stress steht usw. erstens dachte ich, man bekommt erst eine kur, wenn das kind mindestens drei jahre alt ist. zweitens dachte ich, dass man für den kurantrag eine indikation von einem arzt braucht. ich wusste nicht, dass man eine kur auch ohne den arzt beantragen kann und sich die gründe "selbst aussuchen" kann. ab wann kann ich wieder einen kurantrag stellen, da ich ja dieses jahr schon einen gestellt habe, der aber wie gesagt, abgelehnt wurde? meine kinder sind 4 1/2 jahre und 3 monate alt. kann es sein, dass mein antrag nur abgelehnt wurde, weil ich schwanger war? danke für ihre antwort.
Liebe N., in der Regel fordert die Krankenkasse immer ein ärztliches Attest, um eine Kur zu bewillligen. Leider sind diese Entscheidungen wohl oft von Zufällen abhängig und nicht immer nachvollziehbar. Sie können aber durchaus Widerspruch einlegen und auch sofort eine neue Kur beantragen. Manchmal lohnt es auch, laut über den Wechsel der Krankenkasse nachzudenken. Alles Gute!
Mitglied inaktiv
ich muss dazu sagen, dass mein großer ständig erkältet ist (was auch ein grund für meinen letzten antrag war), mit nächtlichen hustenanfällen und ständigem nasenbluten und meine tochter fast seit ihrer geburt auch nur erkältet ist.
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