Sarada
Sehr geehrter Herr Dr. Busse, unsere Tochter ist seit Ende 2020 im Kindergarten und hatte zu diesem Zeitpunkt natürlich die erste Masernimpfung. Die zweite soll bei der U7 erfolgen. Der Termin liegt aber erst kurz nach ihrem 2. Geburtstag. Nun ist die Frage: Müssen wir noch schnell einen Zusatztermin vor dem 2. Geburtstag vereinbaren (was ich bei ihrer "Praxis-Panik" gerne vermeiden würde) oder gilt bei ihr auch die Frist bis zum 31.12.2021 und die Überlegung ist überflüssig? Sie ist zwar "Bestandskind", war aber eben erst nach dem Stichtag, 1. März 2020, im Kindergarten angemeldet. Vielen Dank im Voraus Sandra Dan
Liebe S.,
entscheidend ist doch nicht, irgendwelche Vorschriften zu erfüllen, sondern der möglichst gute Schutz Ihrer Tochter vor schwer verlaufenden Masern. Deshalb wird ja auch die 2. Masern-Mumps-Röteln-Windpocken-Impfung bereits mit 15 Monaten empfohlen.
Alles Gute!
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch hier: Impfen.
Sarada
Sehr geehrter Herr Dr. Busse, schade, dass ich eine Antwort erhalte, die keine ist und mit in keinster Weise weiterhilft. Ich hätte nun natürlich ewig ausholen können, dass unsere Tochter in Absprache mit diversen (Klinik-)Ärztinnen wegen schwerer Krankheit und langen Klinikaufenthalten nicht nach Stiko Plan geimpft werden konnte. Und auch, dass ich aktuell die KiÄ nicht fragen kann, da sie im Urlaub ist und dass man im Kindergarten nicht weiß, wie die rechtliche Regelung aussieht. Aber ich wollte Ihnen nicht unnötig Ihre Zeit stehlen und das lange Lamentieren eigentlich ersparen... Vielleicht können Sie mir ja doch weiterhelfen, denn in diesem Fall habe ich keine andere Wahl, als mich nach gesetzlichen Regelungen zu richten auch wenn das nicht der regulären Impfempfehlung entspricht. Vielen Dank im Voraus.
3wildehühner
Dr. Busse ist Kinderarzt, keim Jurist. Und aus kinderärztlicher Sicht ist es sinnvoll, die 2. Impfung gegen Masern so schnell wie möglich zu geben; vorallem bei einem vorerkrankten Kind!
Sarada
Selbstverständlich ist er kein Jurist. Bin ich auch nicht, kenne mich aber auch in meinem Beruf zwangsläufig mit diversen rechtlichen Vorgaben aus, so wie es Ärzte auf ihrem Gebiet auch tun (und teilweise tun müssen). Spannend liebe/r 3wildehühner, dass du besser als die zig Ärztinnen, die mein Kind behandelt und begleitet haben, beurteilen kannst, dass bei ihrer Vorerkrankung eine Lebendimpfung trotz Immunsuppressiva durchführbar ist!
3wildehühner
Du bist ja eine ganz "nette" Person! Wenn du die Hälfte der für die Beantwortung notwendigen Fakten im AP und auch im zweiten Post nicht preisgibst, musst du mit Antworten rechnen, die nicht 100% korrekt sind. Von Immunsuppressiva hast du bisher noch nichts geschrieben. Der Kinderarzt ist dennoch der falsche Ansprechpartner für deine rechtliche Frage. Am Besten fragst du in eurer Betreuungseinrichtung nach. Die werden das wissen, da es sie betrifft.
Sarada
Und jetzt darf ich mich auch noch beleidigen lassen :( Ich bin nirgends unfreundlich gewesen. Vielmehr bin ich ziemlich enttäuscht. Ich hatte eine klare Frage und hatte mir eine genauso klare Antwort gewünscht. Ich wollte mich schlichtweg kurz fassen und mir kam nicht in den Sinn, großartig die Gründe für die späteren Impfungen breitzutreten. Was hätte die Begründung an der korrekten (und unvoreingenommen) Beantwortung meiner Frage geändert? Aber eine pauschale Vorverurteilung à la "Sie haben sich nicht an die Vorgaben gehalten, die so und so gewesen wären" empfinde ich als zutiefst verletzend und zudem unprofessionell. Schade. Der KiGa hatte mich darum gebeten, beim Arzt nachzufragen. Aber auch die Info braucht es doch eigentlich nicht, um meine Ursprungsfrage zu beantworten, oder :)
3wildehühner
"schade, dass ich eine Antwort erhalte, die keine ist und mit in keinster Weise weiterhilft." "Vielmehr bin ich ziemlich enttäuscht. Ich hatte eine klare Frage und hatte mir eine genauso klare Antwort gewünscht." Das finde ich schon sehr unhöflich gegenüber dem Arzt, der hier unentgeltlich Fragen zur KINDERGESUNDHEIT beantwortet. Möchtest du wissen, wie es RECHTLICH aussieht kannst du bei Frau Bader im Rechtsforum nachfragen; eventuell weiß sie es! Du KÖNNTEST auch einfach den Kinderarzt eurer Tochter anrufen und nachfragen. Vielleicht ist der ja Rechtsexperte. Allerdings ist es verwunderlich, dass der Kindergarten das nicht weiß, denn es fällt in SEIN Aufgabengebiet.
SonjaF79
Liebe Sarada, in deinem Ausgangspost klingt es leider so, wie wenn die "Praxis-Panik" deiner Tochter der Grund dafür ist, dass Du nicht zusätzlich zur U 7 einen früheren Termin für die Impfung ausmachen möchtest. Daher hat Dr. Busse sicherlich angenommen, dass Du die Zweitimpfung nur deswegen später als nötig angesetzt hast, weil Du Deiner Tochter einen zusätzlichen Arzttermin ersparen wolltest. Und das wäre eben nicht im Sinne des Gesundheitsschutzes Deiner Tochter! Was der Grund der Angst Deiner Tochter vor Arztbesuchen ist, wird leider aus Deinem Ausgangspost nicht ersichtlich. Erst in Deinen weiteren Post kann man herauslesen, dass die Kleine wegen ihrer Vorgeschichte leider "Praxis-Panik" hat. Liebe Grüße und alles Gute! SonjaF
luvi
Hallo, Ich hab dazu folgendes gefunden: Von der Regelung ausgenommen sind diejenigen, die aufgrund einer medizinischen Gegenanzeige nicht geimpft werden können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen.(kindergesundheit-info.de) Ich habe es so verstanden, dass sie schon als Bestanskind gilt. Kinder ab 2 Jahre die nicht vollständig geimpft sind, dürften mit dem Kiga nicht beginnen. Aber lass dir doch eine Bescheinigung vom Arzt geben, mit der Be, dass bei ihr aus med. Gründen später geimpft wird. LG luvi
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