Frage im Expertenforum Kinderarzt an Dr. med. Andreas Busse:

Livostin

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Frage: Livostin

Mitglied inaktiv

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Hallo! ich hab mir heute Livostin Nasenspray und Augentropfen in der Apo gekauft, f´ür meinen 7jährigen Sohn. In der Beilage steht ab 8 Jahren, im Internet steht ab 6 Jahren zur Verwendung. Mein Sohn ist 7 Jahre. Es war sehr teuer, deswegen bitte ich Sie, ob sie mir nur kurz sagen können, ob ich das jetzt verwenden kann. Er hat Heuschnupfen und ist wie gesagt 7 Jahre alt. Wir haben natürlich sonst noch so einen Saft, vom Arzt direkt verschrieben, ab und zu braucht er jedoch Nasenspray und Augentropfen einfach nur... danke


Dr. med. Andreas Busse

Dr. med. Andreas Busse

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Liebe S., dass zwischen einem 7- und einem 8-jährigen Jungen kein Unterschied besteht in der Verträglichkeit von Medikamenten, ist uns sicher beíden klar. Der Beipackzettel ist ein amtliches Dokument in dem das drinstehen muss, was die Firma bei der Zulassung des Medikaments an Wirksamkeit- und Unbedenklichkeitsbeweis eingereicht hat. Und da viele Firmen den Aufwand scheuen, ihr Medikament bei Kindern zu testen, stehen dann halt solche Beschränkungen drin, obwohl es z.B. die selbe Wirksubstanz von einer anderen Firma gibt, die eine andere Altersgrenze angibt. Alles Gute! Alles Gute!


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