Mitglied inaktiv
Hallo Herr Busse ! Meine Tochter hat die Windpocken. Ich habe daraufhin gleich im Kiga Bescheid gesagt, damit die anderen Eltern geistig auf eine mögliche Erkrankung ihrer Kinder vorbereitet sind. Die Erzieherin sagte dann, daß sie auf jeden Fall ein Attest haben möchte, wenn meine Tochter wieder in den Kiga kommt. Die Kinderärztin meinte, dies wäre bei Windpocken nicht nötig, es gäbe Richtlinien von den Behörden, nach denen sich jede öffentliche Einrichtung orientieren müsste und Windpocken wären eben nicht attestpflichtig. Gibt es irgendwo im Internet die Möglichkeit, solche Richtlinien nachzulesen ? Ich bin nämlich auch überhaupt nicht bereit, für jeden "Pups" ein Attest vorzulegen -welches ja immerhin jedesmal 5 Euro kostet - und eigentlich ist es nicht nötig ! Wie ist denn Ihre Meinung dazu ? Vielen Dank für Ihre Hilfe. mfG Claudia
Liebe Claudia, Windpocken sind für sich alleine eigentlich überhaupt kein Grund, den Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung zu untersagen, denn es ist eher sinnvoll, wenn diese im Kleinkindalter durchgemacht werden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Windpocken j schon 1 bis 2 Tage vor dem ersten Bläschen ansteckend sind. Natürlich ist es sinnvoll, sein Kind so lange zuhause zu pflegen, wie sein Allgemeinzustand die üblichen Aktivitäten z.B. im Kindergarten nicht zulässt. Dieses großzügige Vorgehen wird allerdings nicht von allen Eltern akzeptiert und es wäre ideal, die Kindergartenleitung würde mit Unterstützung der örtlichen Kinderärzte mit den Eltern das Vorgehen absprechen. NAch dem Infektionsschutzgesetz ist bei unkompliziertem Verlauf die Absonderung für 1 Woche empfohlen. Von einem ärztlichen Attest steht im Infektionsschutzgesetz nichts. Es gibt allerdings leider noch in vielen Kindergarten-Verträgen, die die Eltern ja unterschreiben, entsprechende Vorgaben. Organisieren Sie doch mal ein Gespräch oder einen Info-Abend mit ihrer Kinderärztin, dem Elternbeirat und den Erzieherinnen. Alles GUte!
Mitglied inaktiv
Hallo Claudia, ich musste für das Attest nichts bezahlen. Kinder sind doch (nach wie vor) auch von Zuzahlungen befreit, da kann der Kinderarzt doch kein geld für ein Attest verlangen?! Ciao Ines
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