Mitglied inaktiv
Hallo! Im Beipackzelttel von Encepur Kinder ist ganz unten angegeben, daß es in Einzelfällen nach FSME Impfungen zu Nervenentzündungen (Guillain Barree) kommen kann! Dies muß aber lt. PEI (nach meinen Recherchen) hineingeschrieben werden, obwohl das eigentlich beim derzeitigen Impfstoff (Encepur Kinder neu) 'noch' gar nicht vorgekommen ist (sondern vor ca. 10 Jahren mal bei einem 'alten' Ipfstoff Encepur bzw. FSME Immun)???????? Ist das so richtig? Sind also eigentlich 'nur' die Nebenwirkungen (im Normalfall zumindest) relevant, bei denen ein %-Satz angegeben ist (selten, sehr selten, 0,1 % usw.usw.) Bin ich hier richtig????? Danke nochmals!!!!!!!!!!!!!!!!
Liebe M., so ist das, leider sind die juristischen Anforderungen so, obwohl das mit der Realität nichts zu tun hat. Im Beipackzettel von Schokolade müßte dann z.B. auch stehen, dass jemand schon mal beim Genuss von Schokolade gestorben ist, weil er z.B. eine Allergie gegen einen Inhaltsstoff hat. Alles GUte!