Frage im Expertenforum Kinderarzt an Dr. med. Andreas Busse:

Etwas OT, betrifft Schweigepflicht...

Dr. med. Andreas Busse

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Kinderarzt
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Frage: Etwas OT, betrifft Schweigepflicht...

Mitglied inaktiv

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Hallo! Freitag vor zwei Wochen hatte mein Sohn Bauchweh und hatte morgens auch Durchfall. Nachmittags bin ich dann weggefahren, hatte meinem Mann jedoch gesagt, er solle mich anrufen, wenn etwas wäre. Gegen ca 18.00 Uhr rief er mich auch an, daß unser Sohn 39,6°C Fieber hätte, also fuhr ich schnellstmöglichst (ein Weg dauerte 1/2 Stunde nach Hause. Mein Mann fand in der Zeit heraus, welcher Kinderazt Notdienst hatte (so dachten wir jedenfalls, weil er der einzige war, der noch in seiner Praxis war). Mein Mann sagte ihm, daß er noch auf mich warten müsse, aber dann so schnell wie möglich kommen würde. Das war eine 1/4 Stunde nachdem er mich angerufen hatte. Zuhause angekommen rief ich noch einmal in der Praxis an, um Bescheid zu sagen, daß wir in den nächsten 10 Minuten da sind. Der Arzt war etwas verärgert, weil mein Mann ihm nicht gesagt hatte, WIE LANGE es dauern würde. Ich habe ihm das dann erklärt und dachte, damit sei die Sache aus der Welt geschafft. Wir waren da, er untersuchte unseren Sohn, stellte eine Magen-Darm-Grippe fest und verschrieb uns Fiebersaft. Ein paar Tage später sprach mich meine Schwägerin (die zufällig bei dem Kinderarzt als Arzthelferin angestellt ist) darauf an. Sie fände es unmöglich, daß wir erst so spät losgefahren sind und würde sich schon über andere Leute aufregen, aber von der eigenen Familie hätte sie es nicht gedacht. Ich habe es dann klar gestellt, frage mich aber nun, was es mit der Schweigepflicht auf sich hat, da sie es nicht nur uns gesagt hat, sondern auch anderen, die zufällig dabei saßen. Das fand ich natürlich nicht so gut. Zwar waren alle aus der Familie (Schwiegervater, andere Schwägerin), dennoch hat es mich gestört, zumal das Verhältnis auch nicht sooo gut ist. Darf sie sich überhaupt in Gegenwart von dritten darüber äußern, wenn und wann wir in der Arztpraxis waren? Oder kann ich sie in der Richtung bremsen, weil ich es nicht möchte? Denn wenn, dann wollen wir so etwas erzählen und alle Details müssen Schwiegereltern nun wirklich nicht erfahren, finde ich. Wie wäre denn da die Rechtslage? Das würde mich wirklich mal interessieren. Ciao, Kerstin!


Dr. med. Andreas Busse

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Liebe Kerstin, die Schweigepflicht in einer Arztpraxis - das betrifft den Arzt und seine Mitarbeiter(innen) - gilt natürlich auch gegenüber der Verwandtschaft und es ist nicht mal erlaubt, jemandem anderem zu sagen, dass ein bestimmter Patient in der Praxis war. Alles Gute!


Mitglied inaktiv

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cu


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