Frage im Expertenforum Kinderarzt an Dr. med. Andreas Busse:

Dringend! Erinnerungsvermögen nach schwerer Mißhandlungen an meinen Sohn vom Vater

Dr. med. Andreas Busse

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Kinderarzt
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Frage: Dringend! Erinnerungsvermögen nach schwerer Mißhandlungen an meinen Sohn vom Vater

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Hallo, ich bin total verzweifelt.... Nach schweren Mißhandlungen - von meinem Mann, der Vater unseres gemeinsamen Sohnes - an meinen Sohn und an mich, sind wir ins Frauenhaus geflüchtet. Mein Mann hat unseren Sohn öfters geschlagen. Z.B. wenn unser Sohn nichts essen wollte, hat er den Mund mit Daumen und Zeigefinger geöffnet und hat das Essen ihm reingestopft, bis der Kleine erbrach. Auch wenn unser Sohn manchmal quengelig war, ist er hin gegangen und hat mit der flachen Hand den Kleinen auf das Ohr und Schläfe geschlagen. Auch hat er ihm die Windel ausgezogen und ihm mit der flachen Hand auf dem Popo geschlagen. So fest, das der Popo rot war und ich den Popo kühlen musste. Ich bin immer dazwischen gegangen und dann hatte ich auch eine geklebt bekommen.... . Wir sind Ende März 2005 ins Frauenhaus geflüchtet. Am Anfang gab es kein Kontakt zwischen Vater und Sohn, erst dann, als ich mich um den Begleiteten Umgang gekümmert hatte (das war glaube ich so im Juni 2005). Anfang September 2005 (nach der Sommerpause) fing der Begleitete Umgang an. Unser gemeinsamer Sohn hat bei dem ersten Kontakt höllisch geweint. So sehr, dass mein Herz total weh tat. So ein weinen war kein normales weinen. Es war ein ängstliches weinen. Mein Vater (der Opa des Kleinen) hat den Kleinen immer dem Vater unseres gemeinsamen Kindes übergeben (ich wollte mit meinem Mann nicht mehr konfrontiert werden und hatte auch höllische Angst vor ihm, dass wer wieder ausfällig wird) und mein Vater hat festgestellt, dass der Kleine schon auf dem Weg zum Spielzimmer ängstlich geschaut hat und sein Herz ganz schnell schlug. Als er seinen Vater gesehen hat, hat der Kleine wieder geweint. Der Betreuer des Begleiteten Umgangs sagte, dass ein Kleinkind - damals war der Kleine 1 Jahr und 10 Monate - ein ganz kurzes Erinnerungsvermögen hat. Der Kleine hat in der Anfangszeit nachts sehr unruhig geschlafen und wachte nassgebadet auf. Auch die Gutachterin sieht dies so, dass das kein Grund zur Sorge ist, dass der Vater unseres gemeinsamen Sohnes den Kleinen unbegleitet sehen darf. Jetzt hat der Vater unseren gemeinsamen Sohnes den Kleinen mit Schokolade und Kaubonbon ruhig gestellt (gekauft). Hier meine Frage, wie ist das Erinnerungsvermögen eines Kindes, wenn das Kind 1 Jahr und 10 Monate alt ist und es den Vater 5 Monate nicht gesehen hat? Ich habe Angst, wenn der Vater unseres gemeinsamen Sohnes, wieder rückfällig wird und ihn wieder schlägt, wenn er keine Nerven mehr hat. Ich möchte nicht mehr so etwas erleben, was unser Sohn mitgekommen hat. Bitte um Antwort.


Dr. med. Andreas Busse

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Liebe C., sicher sind Sie doch beide auch in psychologischer Betreuung und dabei kann am besten geklärt werden, wie man ihnen und ihrem Sohn am besten helfen kann, die schwere Zeit zu überwinden. Wie konkret das Erinnerungsvermögen ihres Sohnes ist, kann man nicht genau sagen. Auf keinen Fall müssen Sie aber akzeptieren, dass er nicht gerne mit seinem Vater zusammen ist und offensichtlich leidet. Das mindeste wäre, dass der Vater zunächst nur in Anwesenheit eines Vertreters des Jugendamts Kontakt zu seinem Sohn haben darf. Bitte besprechen Sie das mit dem Jugendamt, ihrem psychologischen Betreuer und ihrem Kinderarzt. Alles Gute!


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Hallo,ich würde ganz kurzen Prosses machen.Versuche das alleinige Sorgerecht für deinen Sohn zubekommen.Auch wenn dein Sohn noch so klein ist,irgendwas bleibt schon hängen.Wenn du verheiratet bist,würde ich mich auf deiner stelle scheiden lassen.So wie dieser Mann ist, wird er rückfällig.Es gibt leider von diesen Geschichten mehr als genug.Also denke bitte an deinen Sohn. Wünsche euch noch alles gute. Gruß Puschl


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Vielen, vielen Dank für Deine Antwort. Wir sind noch verheiratet. Ich habe vor, mich scheiden zu lassen. Allerdings habe ich jetzt schon so viel Verfahren, dass mir das langsam zu viel wird. Nach Verhalten der Gutachterin, sieht es so aus, dass das ein geteiltes Sorgerecht gibt, obwohl sie beim Elterngespräch dabei war, als ich eine Einverständniserklärung für den Kinderausweis für meinen Sohn haben wollte und er dies nicht bewilligen wollte. Mir kommt das so vor, dass die Gutachterin sehr befangen ist. Sie nimmt mich nicht für ernst. Ich bereue, dass ich diesen Mann geheiratet habe und mit ihm ein Kind bekommen habe. Der macht mir das ganze Leben zur Hölle. Gruß com3engel


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Hallo,du weiß garnicht was du alles aushalten kannst.Ich hatte auch sowas schlimmes in der Family.Nur das ist der leibliche Vater hingegangen ist und hat sich an meiner Tochter vergriffen.Meinst du was ich nicht alles aushalten konnte.Ich habe sofort eine Anzeige gemacht,die Scheidung und das alleinige Sorgerecht beantragt.Du muß dir halt einen Anwalt suchen der sich mit Scheidungen gut auskennt.Warst du denn beim Doc mit deinem Sohn,wie dieser Mensch das kleine Würchmchen so geschlagen hat?Dann hast du was in den Händen wenns hart auf hart kommt.Ich würde alles in bewegung setzen das dieser Mensch mein Kind nicht mehr sehen oder bekommen dürfte.Glaubs mir,es geht nicht gut. Gruß Puschl


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Hallo, einen Anwalt habe ich schon längst. Ich habe keine Anzeige gemacht, als er den Kleinen geschlagen hat. Erst als wir an diesem Tag ins Frauenhaus geflohen sind, bin ich zur Polizei und habe ihn angezeigt. Ich war dann beim Ohrenarzt und habe einen Hörtest machen lassen. Der ist was für ein Glück, positiv für uns ausgefallen. Auch habe ich ein EEG machen lassen, der auch glücklicherweise positiv verlaufen ist. Ich habe leider kein Attest in der Hand. Ich habe mich damals, als das alles noch war, nicht getraut mit dem Kinderarzt zu sprechen, da ich Angst hatte, dass mein Mann dies raus bekommt. Er hat mir auch damals gesagt, wenn das in die Öffentlichkeit kommt, wird er mit meinen Zähnen Klavier spielen. Ich habe Angst, wenn die Gutachterin, die Polizei und das Gericht nicht mehr im Spiel ist, dass er uns etwas antut.


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Hallo com3engel! Ich kann zwar leider nichts tun für dich, dennoch wünsche ich dir und deinem kleinen, dass alles gut für euch ausgeht! Ich kann das einfach nicht verstehen wie man(n) so etwas machen kann - und das ganze auch noch mit seinem eigenen Kind. Das muss man sich mal überlegen - seinem eigenen kleinen Wurm.........nein,lieber nicht, denn was und wie das ist kann man eh nicht verstehen oder nachvollziehen! Es tut mir wirklich sehr leid für dich das du das alles durchmachen musst, aber ich hoffe das dir mein "kleiner" Wink und Gruß aus der Ferne dir in diesem Sinne hilft, das du weißt das es Menschen gibt die dir Alles Alles Gute wünschen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! .......nach Regen kommt irgendwann wieder Sonnenschein.... !!!! (Ich weiß,das hilft dir momentan nicht wirklich.... :-( ) Deine yvonne.


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Hallo Yvonne, Danke für Deine Antwort. Ich habe auch nicht gedacht, als ich ihn kennen lernte, dass er so sein wird. Das habe ich erst nach einiger Zeit festgestellt. Das hat bei der Schwangerschaft angefangen die Angriffe. Wir hatten seit der Schwangerschaft auch keinen körperlichen Kontakt mehr. Naja egal, ich glaube, jetzt gehe ich zu weit. Ich glaube auch, dass das niemanden interessiert. Ich habe nur festgestellt, dass ich wichtig war, dass ich ein Kind bekomme und er dann seinen "ruhigen" Lenz machen wollte, da er sich entschieden hat, den Kleinen zu betreuen, er war ja auch damals schon arbeitslos und ich bin arbeiten gegangen. Ich hoffe, dass so schnell wie möglich wieder einen Sonnenschein es gibt. Gruß com3engel


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tut es immer wieder. Nie würde ich mein Sohn da freiwillig hingeben! Sie müssten ihn mir schon wegnehmen! LG Meggy


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Hallo, Vielen Dank für Deine Antwort. Wenn das alles so einfach wäre. Ich habe der Gutachterin auch schon gesagt, dass ich den Kleinen nicht freiwillig abgeben werde. Die sagte mir, dass ich gezwungen sei, den Kleinen zu geben. Ansonsten muss ich Strafe zahlen. Das würde irgendwo im Gesetz stehen und auch die Anwältin meines mannes hat bei dem Schreiben um Umgang geschrieben, wenn ich den Kleinen dann nicht abgebe muss ich strafe zahlen. Leider leben wir von den Leistungen nach SGB II und der Kleine bekommt UVG. Das ist sehr wenig und ich kann keine 5.000,- Euro zahlen. Ich kann noch nicht mal mein Konto mehr überziehen, da er durch seine Spielsucht mich Bankrott gemacht hat und ich Privatinsolvenz anmelden musste. Am liebsten würde ich das so machen, wie Du es vorgeschlagen hast. Aber das ist nicht so einfach. Gruß com3engel


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Halt, deine Gutachterin hat das Gesetz wohl nicht richtig gelesen. Du kannst dich bei den Mishandlungen immer wieder auf das Kindswohl berufen. Danach dürfen die Behörden einem schlagem Vater das Kind nicht aushändigen. Sollten sie es doch tun und der Vater wird wieder gewalttätig sind die Behörden dran. Frage doch mal ob sie sich der Verantwortung bewust sind. Lass es dir schriftlich geben, dass sie überzeugt sind, dass der Vater deinen Sohn nicht schlagen wird und dass sie die Verantworung für etwaig Übergriffe übernehmen. Dreh einfach de Spiess um. Richtig ist dass der vater ein Umgangsrecht hat, aber nur wenn er auch damit verantwortlich umgeht. Das hat er aber bisher noch nicht bewiesen. An deiner Stelle würde ich auf längeren Begleiteten Umgang bestehen. Du willst ja dem Vater nicht das Recht auf Umgang verwehren ;) sondern nur deinen Sohn vor Übergriffen schützen. Was sagt deine Anwalt zum gemeinsamen Sorgerecht? Was sagen deine Betreuer im Frauenhaus? Und keine Sorge - die drohen viel aber mach denen klar dass wenn sie gegen deine Wünsche und Bedenken entscheiden allein dei Verantwortung für die Übergriffe tragen. Vielen ist einfach nicht klar das Kindeswohl immer über allem steht. Außerdem mit welchem Recht meint dein Ex dass es wichtig für deinen Sohn ist den Umgang mit ihm zu pflegen. Er war knapp 1 Jahr als ihr weg seit, also kann es noch keine große Bindung zu ihm geben. Auch wenn er ihn vieleicht tagsüber betreut hat. Die Reaktion deines Sohne ist doch ziemlich deutlich. Lass die die Protokolle der Begleiter geben, damit du sehen kannst was sie aufgeschrieben haben wärend der Zeit. Das müssen sie nämlich um den Kontakt zum Vater gutzuheißen. LG Xav


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Hallo, ich verstehe die Deutschen Behörden nicht. Warum so ein hickhack wenn doch alles offensichtlich ist??? Ein Vater, der sein Kind missbraucht gehört meiner Meinung nach der Kontakt verboten. Für mich gehört so jemand hinter Gitter. Tut mir Leid, dass ich dir das so schreiben muss, denn es wird dir nicht weiter helfen. Aber das macht mich so wütend wenn sich jemand an hilflosen Kindern vergreift. Ich würde alle Hebel in Bewegung setzen mit allen Mitteln die mir zur Verfügung stehen. Ich glaube ein Mensch kann viel mehr Kraft aufbringen als er es sich vorstellen kann. Du darfst nicht aufgeben, es ist DEIN Kind und es braucht DEINEN Schutz. Ich hoffe nur, dass du bessere Unterstützung bekommst! Ich wünsche dir viel viel Kraft und Durchhaltevermögen!!! Alles Gute für euch beide! Ihr schafft das!!! Viele liebe Grüße Corinna


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Hallo Xav, vielen Dank für Deine Antwort. Das mit den Behörden, dass die dann dran sind finde ich gut und ich werde, falls es unbegleiteten Umgang gib es anwenden. Ich werde auch bei der Gerichtsverhandlung sagen, dass die mir das schriftlich ausstellen sollen. Wenn der Vater des Kindes wieder den Kleinen schlägt, hoffe ich, dass ich das gesagt bekomme. Hoffentlich. Das mit dem Begleiteten Umgang werde ich versuchen durchzusetzen. Allerdings muss - wie bekannt - der Staat sparen. Leider hat meine Anwältin wenig Zeit und die Berater vom Frauenhaus habe ich schon gebeten wegen dem Erinnerungsvermögen mir was rauszusuchen. Darauf warte ich immer noch. Ich habe dem Begleiter schon gebeten, er soll mir was ausstellen, wegen dem weinen des Kleinen. Der Begleiter hat mir gesagt, dass das kein Grund zur sorge sei. Er würde die spannung zwischen mir und dem Vater spüren. Deswegen die heulattaken. Gruß com3engel


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Hallo Corinna, vielen Dank für deine Antwort. Ich verstehe die Deutschen Behörden auch nicht. Mir wäre es auch lieber, wenn der hinter Gittern wäre. Er hat damals, bevor wir uns kennnen gelernt hatten, Serieneinbrüche begangen und hat nur 3 zugegeben, obwohl es mehr waren. Er hat Arbeitsstunden und 1 Jahr und 9 Monate Bewährung bekommen deshalb. Das ist ein Lügner und alle fallen rein. Ob Gutachter, Richter, Begleiteter Umgang,... . Auch hat er nach unserer Flucht ins Frauenhaus das Auto, das mein Vater kaufte 3 wochen vorher kaufte, verkauft. Mein Vater war der Eigentümer des Autos und ich der Besitzer. Ich durfte damit fahren. Er nahm seine Schwester mit beim Autoverkauf und die taten so, dass die Schwester ich sei. Ein totaler Betrüger. Ich bin mal gespannt, wie die Gerichtsverhandlung noch ausgehen wird. Mir wär es am liebsten, wenn der Mann hinter Gittern kommt. auch in dem Ort, wo er jetzt wohnt habe ich gehört, dass wieder viele Einbrüche geschehen. Aber ich kann ja nicht zur Polizei gehen und dies sagen, sonst bekomme ich noch eine Anzeige wegen übler Nachrede von meinem Mann. Gruß com3engel


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In so einem Fall würde ich in jedem Fall dem Vater verwehren,das Kind zu sehen. Sie hat doch beschrieben,wie der Kleine weint,wenn es daran geht,den Vater zu besuchen. Was soll so ein Vater seinem Kind bringen??? Der Junge ist doch total verängstigt. Ansonsten gebe ich dir Recht. Sie sollte den Spieß umdrehen,und dafür sorgen,dass sie das alleinige Sorgerecht bekommt. Danach würde ich unbekannt verziehen. Zwillimama


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Bei allem Verstaendnis fuer deine Situation: warum hast du dich wieder um den Umgang zwischen Vater und Sohn bemueht, wenn du doch so genau wusstest, was fuer ein A... dein Mann ist? Das kann ich einfach nicht verstehen. Die Behoerden koennen ja (leider) nur das glauben, was ihnen erzaehlt wird und was ihnen an Attesten und Anzeigen vorliegt, deshalb ist die Situation leider so vertrakt, denn der Vater wird wohl kaum zugeben, dass er seinen Sohn misshandelt hat. Hast du denn die Geschichte mit dem Auto wenigstens zur Anzeige gebracht? Das macht in einer Sorgerechtsverhandlung keinen guten Eindruck auf den Richter und ist sicherlich hilfreich fuer dich. Ich druecke dir ganz fest die Daumen, dass es fuer euch ein gutes Ende nimmt und das weder du noch dein Sohn wieder unter diesem Mann zu leiden haben. Alles gute!


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Hallo Kira04, die Anzeige mit dem Auto ist am Laufen. Die Gerichtsverhandlung ist allerdings erst im Juli. Da ist bestimmt schon das Sorgerecht geklärt. Mein Vater ist der Kläger, da er ja der Eigentümer ist und ich die Nebenintervendenin. Gruß com3engel


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Hallo, ich bin wirklich fassungslos und wünsche Dir alle Kraft der Welt, um das durchzustehen.


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