Mitglied inaktiv
Lieber Herr Dr. Busse, der anfängliche Infekt hat sich bei unserer Tochter als Scharlach entpuppt. Nun bin ich etwas verwirrt: bei unserem KiArzt habe ich dann eine Bescheinigung für den KiGa verlangt. Unser KiGa besteht immer bei ansteckenden Sachen (Scharlach, Bindehautentzündung, Läuse etc) auf eine solche. Unser Arzt teilte mir mit, daß der KiGa gar nicht berechtigt ist, eine solche zu verlangen und wenn er eine ausstellen solle, dann müßte ich diese bezahlen. Ist das wirklich so? Wie handhaben das denn andere Kinderärzte? Wenn das so wäre, wäre man ja ganz schön dumm, dem Kindergarten ehrlich zu berichten, was das Kind denn nun hatte! (Wobei für mich sowieso klar ist, daß ich kein krankes, noch dazu ansteckendes Kind dort hin schicke). Für eine kurze Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Viele Grüße Iris-Isolde
Liebe Iris, eine offizielle Verpflichtung gibt es nicht, der Kindergarten kann aber in seiner Satzung, die Sie ja unterschrieben haben, Bescheinigungen verlangen. Und die müssen Sie in der Tat privat bezahlen, das geht nicht auf Kosten der Krankenkasse. Alles Gute!