Ck2017
Hallo Herr Busse! Bei unserer Tochter wurde mit 2 monaten die Diagnose Vsd festgestellt. Da sie auch noch schlechte Blutwerte hat, wurde uns ans Herz gelegt sie nicht wie geplant mit einem Jahr in die Krippe zu geben. Nun hatten wir ein finanzielles Gespräch mit dem Jugendamt und das hat uns zb geraten mal nachzufragen ob man zb nicht pflegegeld oder sonstiges beantragen kann! (Haben bei unserem Kinderarzt schon angefragt aber der vertröstet uns leider nur immer) Hätten sie einen Tipp was man beantragen kann oder hat meine Tochter mit ihrem herzfehler schon einen pflegegrad? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen! LG
Liebe C., bitte sprechen Sie mit Ihrem Kinderkardiologen, ob wirklich eine Einschränkung besteht für das normale Leben Ihrer Tochter. Und wenn ja, ob die so weit geht, dass Sie Sozialleistung beantragen können. Dafür ist dann das Sozialamt und/oder das Gesundheitsamt zuständig. Alles Gute!
Felica
Wende dich an den Medizinischen Dienst eurer Krankenkasse. Die werden euch da beraten können. ist eh nötig wegen der Frage des Pflegegrades, denn die legen den fest und ob überhaupt bedarf dazu. Ich hoffe ihr seit auch bei einem Kardiologen in Behandlung und nicht nur beim Kinderarzt. Schon wegen der Frage einer Operation.
Ck2017
Danke für die Antwort! Haben am 13.9. Wieder Termin beim Kardiologen da werde ich dann das Thema ansprechen!