Mitglied inaktiv
Hallo liebe Frau Westerhausen! Ich werde am 18.12.06 meine Tochter per KS entbinden.Meine betreuende Hebamme ist Beleghebamme in dem KH wo ich entbinde.Sie wird mich vor,während und nach dem KS betreuen.Kommen deshalb Kosten auf mich zu? Was bedeutet eigendlich die Bezeichnung Beleghebamme?Hat sie Betten im KH gemietet,oder ist sie Angestellte des KH? Ich danke Ihnen im Vorraus für Ihre Antworten! LG Nadja mit Joelle inside
Hallo, 1. Es kommt eventuell eine Rufbereitschaftspauschale auf Sie zu - bei geplanten Kaiserschnitten handhaben dies aber die Hebammen sehr individuell. 2. Sie begleitet Frauen zur Geburt in ein Krankenhaus. 3. Sie hat einen Vertrag mit dem Krankenhaus,der sie berechtigt dort Geburten zu betreuen. Eine Beleghebamme ist nicht angestellt,sondern freiberuflich. Grüße Silke westerhausen
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