Frage im Expertenforum Apotheke an Andreas Obermüller:

Dusodril ret.

Frage: Dusodril ret.

Borghagen

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Hallo, mein Hausarzt sagt, er könne mir Dusodril ret. nicht mehr auf Rp. verschreiben, es wäre jetzt neu, dass die KK dies nicht mehr übernimmt. Ich müßte es mir selber kaufen, es wäre auch nicht verschreibungspflichtig. In der Internetapotheke, wo ich sonst schonmal was bestelle, steht aber verschreibungspflichtig. Können Sie mir da weiter helfen? Was ist jetzt richtig? Gruss Borghagen


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Liebe B., Dusodril retard ist ein rezeptpflichtiges Arzneimittel. Eine Abgabe ohne Vorliegen einer ärztlichen Verordnung ist unzulässig. Hier hat Ihnen Ihr Arzt eine unzutreffende Auskunft erteilt. Die Frage nach der Erstattungsfähigkeit durch die Krankenkasse klären Sie am besten direkt mit Ihrer Krankenversicherung. Dort kann man Ihnen genau sagen, was es mit dem Medikament auf sich hat. Alles Gute!


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