Frage im Expertenforum Apotheke an Andreas Obermüller:

Babywage...

Andreas Obermüller

 Andreas Obermüller
Apotheker
Frage: Babywage...

Mitglied inaktiv

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Ich habe das mal eine Frage... Wir haben uns eine Babywage geliehen , der Apotheker hat vorher nicht in den Karton reingeschaut. Als ich zu Hause ankam und wie Waage auspackte bemerkten wir (mein Mann war auch dabei) das teile des Platiks abgebrochen waren, aber die Gewichtsanzeige funktionierte. So haben wir es nicht gemeldet. Jetzt als ich die Waage abgegeben habe sagte uns der Apotheker das wir dafür aufkommen müssen...Wir werden aber kein Cent bezahlen , da es nicht unser verschulden ist....Ich habe auch nichts unterschrieben das ich die Waage in einvandfreiem Zustand bekommen haben.. Wie würden Sie die Situation handhaben?


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Liebe Isabel, das ist letztlich eine juristische Frage. Ich sehe immer vor Verleih eine Waage zusammen mit den Eltern an und erkläre kurz wie sie funktioniert. Wenn eine Waage zurückkommt, muß sie gereinigt und desinfiziert werden. Wenn man das so macht, stellt man sicher, daß keine kaputte Waage ausgegeben oder zurückgenommen wird. So kann man Ärger vermeiden. Für Ihren konkreten Fall kann ich Ihnen keinen Rat geben. Alles Gute!


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