Mitglied inaktiv
Hallo Herr Obermüller, ich nehme das Schilddrüsenmedikament Jodthyrox 100 schon jahrelang in der Dosierung 3/4 Tbl. tägl. (Blutwerte immer o.k.). Letztens bekam ich in der Apotheke ein Alternativmedikament, L-Thyrox Jod Hexal 100/100. Das enthält lt. Apotheker den gleichen Wirkstoff. Das habe ich in der gleichen Dosierung wie Jodthyrox 100 genommen. Mir ging es schleichend etwas schlechter, was ich auf das neue Medikament geschoben habe. Meine Hausärztin habe ich schon darauf angesprochen. Sie sagte, es sei von den Krankenkassen verordnet, ein preiswerteres Medikament herauszugeben. Der Wirkstoff und die Wirkstoffmenge seien aber gleich. Im Internet habe ich dann gefunden, daß L-Thyrox Jod Hexal 100/0100 wohl den gleichen Wirkstoff enthält, aber NICHT in gleicher Menge wie Jodthyrox. Jodthyrox enthält 100 yg Schilddrüsenhormon, Hexal 100/100 enthält NUR 97 yg Schilddrüsenhormon. Was ist das denn bitte? Warum bekomme ich das (preiswertere) Medikament und die Wirkstoffmenge stimmt nicht überein? Kann ich beim nächsten Rezept auf das original Medikament bestehen, wenn ich mit dem Alternativprodukt nicht zurecht komme? Muß ich den Differenzbetrag selbst tragen? Ich hätte gerne Ihre Meinung dazu. Vielen Dank LG floriane
Andreas Obermüller
Liebe floriane, beide Medikamente enthalten 97 Microgramm Levothyroxin, berechnet als reines Levothyroxin. Vom deklarierten Wirkstoffgehalt sind die beiden Medikamente gleich, daher muß ausgetauscht werden. Über alles, was darüber hinausgeht, gibt es keine Angaben. Bei welcher Krankenkasse sind Sie denn? Etwa in der 36. von bisher 38 Gesundheitsreformen (Tatsache!) wurde von Frau Ulla Schmidt und unseren kompetenten Volksvertretern im Bundestag festgelegt, daß die Versicherten bestimmter Krankenkassen nur noch Medikamente von bestimmten Herstellern bekommen dürfen. Da gibt es Absprachen zwischen Kassen und Herstellern, sog. "Rabattverträge". Aber auch das ist nicht pauschal so, sondern wiederum von Wirkstoff zu Wirkstoff und selbst bei den Packungsgrößen unterschiedlich. Alles klar? Frau Schmidt nennt das "optimale Patientenversorgung". In der Apotheke entsteht ein riesiger Aufwand und die Patienten können oft ihre Medikamente nicht sofort bekommen, weil sie erst bestellt werden müssen, obwohl das gleiche Medikament am Lager ist. Das bedeutet in der Praxis, daß wir "Jodthyrox" nicht abgeben dürfen, selbst wenn es genau so auf dem Rezept steht. Da kommen wir nicht aus, da mittlerweile jedes Rezept mit hohem bürokratischen Aufwand von den Kassen händisch überprüft wird. (Dafür steht reichlich Geld zur Verfügung). Der Versicherte darf auch die Differenz nicht zahlen, selbst wenn er es will, denn er ist ja mit diesem Modell "optimal versorgt". Apotheker, die das trotzdem machen, sehen einer Bestrafung entgegen. So ist die Rechtslage. Jeder Arzt hat allerdings die Möglichkeit, durch ein Kreuz an einer bestimmten Stelle am Rezept das Austauschen zu unterbinden, aus welchen Gründen auch immer. Es muß dann exakt abgegeben werden, was auf dem Rezept steht. Eventuell wird der Arzt aber am Jahresende mit Geldforderungen konfrontiert, denn der Patient ist selbst mit dem billigsten Produkt "optimal versorgt" und der Arzt hat sich an diese Sprachregelung zu halten. Liebe Floriane, das ist meine Meinung über den täglich praktizierten Irrsinn in unserem Land. Alles Gute!
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