Mitglied inaktiv
Das doch ne Bestrafung: et omnes sancti Es ist einem Familienvater aus Hessen gelungen, dass sein Kind "et omnes sancti" mit dritten Vornamen heissen darf. Vor langer Zeit durfte "et omnes sancti" als Vorname verwendet werden. Jüngst wurde aber von den Standesämtern in Deutschland dieser als Vorname abgelehnt, da aufgrund der fehlenden Verwendung in heutiger Zeit die "Vornamenseigenschaft" nicht mehr gegeben ist. Ein in Hessen wohnender Vater konnte jedoch noch einen lebenden Mitbürger mit diesem Namen ausfindig machen. Dieser Tatbestand reichte dann für die Eintragung aus. Allen Eltern in Deutschland ist nun eine derartige Namensvergabe möglich. Es muss jedoch ein weiterer Vorname vorhanden sein, der das Geschlecht eindeutig erkennen lässt.
ohne Worte
Also, wenn ich das nicht gelesen hätte, dann hätt' ich an einen verspäteten Faschingswitz gedacht. Tiefster Dialekt.
Nach dem Motto: "Wie heißt des Klaane, was habbe di?"
"Et Tommes san-g di, habbe di!"
Wie kann man nur.....????
denkt heute jemand noch an die Kinder?
ja, es gibt auch heute noch Eltern, die an ihre Kinder denken, keine Bange... lg
"denkt heute jemand noch an die Kinder?" Das fragt man sich doch hier dauerrnd !
Es gibt glaube ich Eltern die einfach nur etwas besonderes wollen ohne darüber nachzudenken was sie ihrem Kind eigentllich damit antun. LG
Wow "und alle heiligen" ,was für ein schöner Name.Ironie off,das arme Kind.
finde ich es dann nicht so schlimm. Den kann das Kind ja problemlos verschweigen, wenn es sich irgendwo vorstellt. Ich finde andere Namen blöder, die dann leider als erste Namen vergeben werden dürfen... Lg, Alex
NEIN! Auch als DN oberdoof!