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Frage zum Nachnamen

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Frage zum Nachnamen

Mone

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Hallo, Also mal angenommen die Mutter hat einen Doppelnachnamen. Welcher würde dann für das Kind vergeben werden? Kann man das aussuchen oder wird das vorgegeben? Vielen Dank vorab für eure Antworten. LG


Summer80

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Antwort auf Beitrag von Mone

Normalerweise wird bei der Heirat ein Name als "Familienname" festgelegt - auch wenn jeder "seinen" Nachnamen behält oder einer einen Doppelnamen nimmt. Dieser Familienname gilt dann für gemeinsame Kinder.


Mone

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Antwort auf Beitrag von Summer80

Ich lebe getrennt zu meinem Mann. Scheidung steht an. Das Baby das kommen wird, ist nicht von ihm. Daher möchte ich auch ungerne das es seinen Namen trägt. Wenn ich nach der Scheidung meinen Mädchennamen wieder mit dazu nehme, hatte ich gehofft, diesen an das Baby weiter geben zu können. So habe ich zu allen eine Verbindung.


Das_Lottie

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Antwort auf Beitrag von Mone

Ich habe keine Ahnung, wie das in Deutschland ist - aber ich denke das sollte doch funktionieren, dass das Kind deinen Namen trägt, es hat ja keine Verbindung zum Namen des Vaters. Hoffentlich klappts!


bellis123

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Antwort auf Beitrag von Mone

Ich vermute, dass ein Namensteil deines Doppelnamens vom Ehemann ist, richtig? Dann wird das Kind den Namen deines Ex bekommen und es ist rechtlich auch sein Kind, wenn ihr zum Zeitpunkt der Geburt noch nicht geschieden seid. Herzlichen Glückwunsch!


Mone

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Antwort auf Beitrag von bellis123

Das er als Vater gesehen wird, sollten wir nicht geschieden sein, weiß ich auch. Danach hatte ich ja nur nicht gefragt. Bis zur Geburt sind wir geschieden. Und dann möchte ich einen Doppelnamen. Den Familiennamen und meinen Mädchennamen dazu. Da muss es doch möglich sein, dem Kind meinen Mädchenamen geben zu können.


bellis123

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Antwort auf Beitrag von Mone

Dass ihr zum Zeitpunkt der Geburt geschieden seid, macht einen großen Unterschied, diese Info darfst du im AP nicht unterschlagen. Wenn ihr geschieden seid, hat drin Ex doch nichts mehr damit zu tun. Das Kind bekommt dann deinen Nachnamen (wie auch immer er dann lautet, wenn du deinen "Mädchennamen" annimmst, wird es dieser sein), oder den Namen des Vaters, sofern er die Vaterschaft anerkennt.


MamaLuna06

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Antwort auf Beitrag von Mone

Das kind trägt den Namen, den du bei der Geburt selbst auch trägst. Wenn es deinen geburtsnamen bekommen soll, musst du ihn vor Geburt beim Standesamt ändern. Einen Doppelnamen aus dem Ehennamen und deinem geburtsnamen ist nach Scheidung nicht möglich. Auch nicht für dich.


JuniMama-xx-xx-??

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Antwort auf Beitrag von MamaLuna06

Ich glaube durchaus, dass man seinen Geburtsnamen als Doppelnamen dem Familiennamen jederzeit hinten oder vorne anfügen kann, sowohl irgendwann in der Ehe als auch bei der Scheidung. Zum Namen des Kindes kann ich nix beitragen.


JuniMama-xx-xx-??

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Antwort auf Beitrag von MamaLuna06

https://www.google.de/amp/s/praxistipps.chip.de/geburtsname-wieder-annehmen-geht-das_100085%3flayout=amp


JuniMama-xx-xx-??

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Antwort auf Beitrag von Mone

Hat mich interessiert, daher hab ich mal nachgeguckt ... Frau Bader hat dazu im Expertenforum mal eine Antwort für genau deinen Fall gegeben: Dein Kind bekommt dann genau deinen Doppelnachnamen als Nachname, (beide Teile! Den Geburtsnamen und den vom Exmann). Nur dein Geburtsname geht nicht, solange du einen Doppelnamen hast. (Nur deinen Geburtsnamen führen wirst du wahrscheinlich wegen der Kinder aus deine Ehe nicht wollen...) https://m.rund-ums-baby.de/recht/Doppelname-nach-Scheidung-welchen-Namen-kann-Kind-mit-neuem-Partner-bekommen_84534.htm


Carmar

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Antwort auf Beitrag von Mone

Frag am besten dort nach: Namenberatungsstelle Universität Leipzig Namenberatungsstelle Beethovenstraße 15, Raum 5.413 04107 Leipzig Telefon: +49 341 97-37468 Telefax: +49 341 97 37 497