Weil hier gefragt wurde: Also laut meinen aktuellen Informationen beträgt das nicht anrechenbare Vermögen für 2 Personen 90000 Euro, für 3 Personen 120000 Euro und für jedes weitere Kind 30000 Euro. Der vereinfachte Kinderzuschlag gilt noch für die Bewilligungszeiträume mit Beginn vom 1.10.2020 - 31.12.2020. Das bedeutet aber nur, das die Antragstellung vereinfacht ist!