Wenn ein Kind 18 geworden ist, wird ja der Unterhalt vom Kindsvater bei Getrenntlebenden erstmal eingestellt und das Kind muss von sich auch Ansprüche beim Vater geltend machen, sofern sie noch bestehen. Jetzt frage ich mich gerade, wie lange ein rückwirkender Anspruch besteht. Soll heissen. Das Kind ist 18, hat noch unterhaltsanspruch, meldet den aber nicht an. Wenn das Kind dann in einem Jahr, oder später ankommt, und Unterhalt haben möchte, muss man dann rückwirkend zahlen? Ich mein, irgendwann, nach ein paar Jahren, verfällt doch der Anspruch, oder nicht?