gesetzt den fall ich habe eine abfindung bekommen, hatte aber in diesem jahr kein einkommen (also krankengeld/arbeitslosengeld wie auch immer) habe auf die abfindungssumme den vollen steuersatz (in dem fall als beispiel13000 euro) steuern bezahlt-- wer entscheidet ob nach der 1/5 regelung besteuert wird?? entscheidet man das selbst durch z.b eine spezielle eingabe beim steuerjahreausgleich oder entscheidet es das finanzamt ich bin gerade völlig ratlos