eine wichtige frage... es geht um einkommen während der elternzeit selbständige tätigkeit.... leistung und rechnung im januar, aber bezahlt am 16.02.10, elternzeit vom 15.2.10 - 15.04.10 im bezugszeitraum vom elterngeld wurde also einkommen erziehlt,. wie wirkt sich das aufs elterngeld aus... wie wird das berechnet??? möchte es abschätzen können. ich hoffe mir kann jemand helfen lg tina