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Nur noch 5 Wochen...

Thema: Nur noch 5 Wochen...

Und dann sind 40 Wochen Schwangerschaft geschafft *freu* dann kommt der kleine Maurice-Pascal zur Welt und Laura-Celine wird noch imselben Monat ein Jahr alt..Mensch die Zeit vergeht sooooo schnell..unsere kleine kann schon soviel,Laufen,dinge aufheben und damit durch die wohnung tappsen,sie interessiert sich für Bücher jetzt langsam und plappert viel :-))) Sie kann auch schon alleine aufstehen und sitzen ist schon lange kein problem mehr *seufz* mein Baby ist kein baby mehr.... Liebe grüsse eure Sensina mit Laura-Celine an der Hand *27.10.04*!!! und Maurice-Pascal im Bauch Egt:*23.10.05*!!!

Mitglied inaktiv - 15.09.2005, 13:19


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Huhu! Ich wollte mal von dir wissen, wie du das mit deinem Arbeitgeber gehalten hast!? Mußtest du ihm von der 2ten SS auch so eine SS-Bescheinigung geben? Bei mir ist es nämlich so, das meine Maus grad mal 5 Monate alt ist und ich daher ja in der Elternzeit bin. Bin nun wieder in der 9ten SSW und will dann ja für das 2te Baby auch 2 Jahre da sein. Muß ich da dann ein Jahr beantragen oder wie machst du das??? HILFE!!! Danke schon mal für die Antwort! LG! Ela mit Laura Sophie im Arm, 2 Sternchen im Herzen und Krümel inside

Mitglied inaktiv - 16.09.2005, 11:31


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Darf ich mich einmischen? Ist zwar nicht an mich gerichtet, aber soviel wie ich weiß, hat man das Recht für jedes Kind bis zu 3 Jahre zu Hause zu bleiben. Das heißt du kannst komplett 6 Jahre am Stück zu Hause bleiben, auch wenn das 2.Kind im 1. Erziehungsjahr des 1.Kindes kommt. Du mußt deine Entscheidung aber deinem Arbeitgeber mitteilen, bevor die beantragte Erziehungszeit vom 1.Kind endet. Erziehungsgeld gibt's allerdings höchstens bis zu 2 Jahren (pro Kind?). Aber um sicher zu sein, frage doch einfach mal die Rechtsanwältin im Forum.Du kannst auch die Erziehungszeit aufteilen, und später z.B. zur Einschulung nochmal ein Jahr zu Hause bleiben. Muß aber mit dem Arbeitgeber abgesprochen sein. Ich glaube bis zum 8.(?) Lebensjahr kann man das Erziehungsjahr nehmen. LG Manuela

Mitglied inaktiv - 16.09.2005, 13:33


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hallo, unter diesem Link findest du die notwendigen Infos: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm da ist auch ca. auf Seite 50 beschrieben wie das mit EZ bei kurzer Geburtenfolge funktioniert (mußte das vor gar nicht so langer Zeit auch nachschauen... ) liebe Grüße und alles Gute

Mitglied inaktiv - 27.09.2005, 23:05