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Geschrieben von Sterntaler08 am 01.08.2008, 6:50 Uhr

Betreuung für das 1.nach der Geburt???

Hallo Ihr lieben...
es ist zwar erst im Dezember so weit aber möchte mich schon mal informieren!
Wisst Ihr ob einem eine Haushaltshilfe zur Betreuung für das erste Kind zusateht wenn ich während der Geburt und danach im Krankenhaus bin? Oder kann das auch mein Mann übernehemen? Also ich meine, bekommt er frei bzw. kann für die Zeit zu hause bleiben ohne Urlaub nehmen zu müssen? Mit dem Urlaub ist ja sowieso so eine Sache. Taggenau kann man sich da ja nicht wirklich festlegen. Die Mäuse kommen ja wann sie wollen: Mir wäre es schon lieber wenn mein Mann dann zu hause wäre...
Mh, ich hoffe es kann mir jemand helfen..
Ganz liebe Grüße

 
3 Antworten:

Re: Betreuung für das 1.nach der Geburt???

Antwort von fabiansmama am 01.08.2008, 7:30 Uhr

hallo,

also bei uns war mein mann zu hause. wir haben uns von der kk einen antrag auf haushaltshilfe schicken lassen und haben den dann nach entlassung aus dem kh zusammen mit einer bestätigung vom kh ausgefüllt zurückgeschickt. die haben dann den verdienstausfall übernommen. in der firma hat mein mann dann unbezahlten urlaub gehabt.

er hat dort auch vorher angegeben, wann etwa termin ist und hat dann nur bescheid gegeben als es losging und dann noch zwei wochen urlaub nach der entlassung gehabt. (insgesamt dreieinhalb wochen, da wir länger im kh bleiben mußten).



Re: Betreuung für das 1.nach der Geburt???

Antwort von psb am 01.08.2008, 8:15 Uhr

ja, wende dich an deine krankenkasse!

ich hatte vorzeitige wehen und bekam aufgrunddessen noch in der schwangerschaft eine haushaltshilfe von der krankenkasse bezahlt. (mein mann konnte nicht zu hause bleiben und sonst hatten wir auch niemanden hier in der nähe). die gleichen regelungen gelten auch für die zeit, wo du im krankenhaus bist - wie lange darüber hinaus kann ich dir aber nicht sagen. als die kleine da war, war mein mann dann drei wochen zu hause und danach hab ich es alleine geschafft



Re: Betreuung für das 1.nach der Geburt???

Antwort von mamafürvier am 01.08.2008, 22:09 Uhr

Wenn ein kleineres Kind betreut werden muß, was nicht andersweitig untergebracht werden kann steht dir eine HH zu so lange du wegen geburt (oder auch wegen SS-Beschwerden) im KH bist.
Ich hatte das 3 mal in der SS und zur Geburt + 4 Tage. Der Partner hat das bei mir gemacht, hat unbezahlt Urlaub genommen und die AOK hat es zu 90% (?) gezahlt.
Du kannst auch eine fremde Person von der Kasse bekommen aber das wör nix für mich gewesen. Ne Fremde wuselt bei mir rum, macht Haushalt, versorgt mein Kind usw.

Ruf deine Kasse an und laß dir erklären wie sie das handhaben. Ich glaube bei uns gabs da schon n Formular im Vorfeld.

lG Kerstin



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