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Geschrieben von nokami82 am 27.01.2012, 14:31 Uhr.

Re: Gesetz über Sprachstandstest

Hallo!

Mein Sohn wird dieses Jahr eingeschult. Die Sprachstandsfeststellung in Brandenburg wird in dem Jahr vor der Einschulung gemacht, meist im Oktober oder November. Also wenn dein Kind dieses Jahr in die Schule kommt bzw schulpflichtig wird, müsste es im Herbst dran teilgenommen haben. Du brauchst den Zettel für die Anmeldung in der Grundschule.

Mein Sohn war bzw ist allerdings von diesem Test befreit, da er schon in logopädischer Behandlung ist.

Falls du noch weitere Fragen hast kannst du mich gern per PN anschreiben.

LG Kathrin

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