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Kindergeld

Thema: Kindergeld

Hallo zusammen. Ich habe eine Frage für meine Freundin. Ihre Tochter ist letztes Jahr im Oktober 18 Jahre alt geworden und macht jetzt (also dieses Jahr) ihr Abitur. Sie hat sich auf Ausbildungsstellen beworben aber nur Absagen bekommen. Jetzt geht sie im November nach Australien bis Juni nächsten Jahres, dann fängt sie eine Ausbildung an. Wie läuft das denn mit dem Kindergeld? Läuft das die ganze Zeit weiter weiter?

von Ani_k am 29.03.2018, 10:40



Antwort auf Beitrag von Ani_k

Wenn bei Work und Travel ein Sprachkurs absolviert wird, welcher am Besten noch für die Ausbildung nötig ist, kann KG weiter gezahlt werden. Aber oft sind die Sprachkurse teurer als das KG bringt. Einfach mal nach Kindergeld und Auslandsaufenthalt gockeln

von taram am 29.03.2018, 11:40



Antwort auf Beitrag von Ani_k

Hallo, bei Work and travel wird kein Kindergeld bezahlt. Erst ab Ausbildung /Studium dann wieder. Auch mit Sprachkurs, wurde uns gesagt, wird nichts gezahlt. VG

von tabeamutti am 29.03.2018, 14:24



Antwort auf Beitrag von tabeamutti

Vielleicht hier noch mal schauen https://www.auslandsjahr.org/auslandsaufenthalte-bei-denen-du-kindergeld-bekommst.html

von taram am 29.03.2018, 16:17



Antwort auf Beitrag von Ani_k

Als meine damals nach Australien ging, gabs für die Zeit kein Kindergeld.

von bea+Michelle am 29.03.2018, 17:41



Antwort auf Beitrag von Ani_k

kindergeld wird nur solange bezahlt wie ein ausbildung/studium/fsj gemacht wird. plus einer übergangszeit bis zu 4 monate. auslandsjahr gitb es kein geld für

Mitglied inaktiv - 30.03.2018, 11:21



Antwort auf Beitrag von Ani_k

Nein, während sie in Australien ist, gibt es kein Kindergeld, wenn sie die Ausbildung anfängt, könnt ihr wieder neu Kindergeld beantragen.

von Emmi67 am 02.04.2018, 16:41



Antwort auf Beitrag von Ani_k

Wie hier schon geschrieben wurde, steht dem Mädchen während der Zeit in Australien kein Kindergeld zu, das ist ja keine Ausbildung. Wir haben während des Work and Travels meiner Tochter auch kein Kindergeld bezogen. Was sie aber gewundert hat: viele Backpacker freuten sich wohl weiterhin über das Kindergeld jeden Monat. Da scheinen sich doch einige mit illegalen Methoden das Geld gesichert zu haben.

von Tai am 02.04.2018, 20:03



Antwort auf Beitrag von Tai

...dass man sich für ein Studium mit extremem NC ablehnen lässt und dann in der Wartezeit reist. Dann bekommen die Eltern weiter Kindergeld. Trini

von Trini am 02.04.2018, 20:43



Antwort auf Beitrag von Trini

wäre mir neu. hiesse das bei den 7 jahren warten auf ein medizinstudium locker weiter die ganze zeit kindergeld bezahlt werden würde. war hier nicht der fall. es waren 2 wartesemester und es wäre kein geld geflossen...erst nachdem sie das fsj angefangen hat

Mitglied inaktiv - 02.04.2018, 21:01



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Kind darf nur nicht arbeiten. Trini

von Trini am 02.04.2018, 21:55



Antwort auf Beitrag von Trini

Ich kenne den Trick, wollte aber keine Anregung zum noch häufigeren Kindergeldbetrug geben, als er eh schon stattfindet und alle Ehrlichen als die Dummen dastehen lässt. Eine sehr katholische Bekannte, Gattin eines hohen Bundeswehroffiziers, hat das auch praktiziert. Hat mich nicht amüsiert.

von Tai am 02.04.2018, 22:08



Antwort auf Beitrag von Trini

merkwürdig....hier hätte das defintiv nicht funktioniert...sind hier wohl schon zu sensibilisiert auf diese art des betruges..lach

Mitglied inaktiv - 03.04.2018, 10:53



Antwort auf Beitrag von Tai

Ich habe auch noch mal ein wenig gegockelt...es ist auch eine Kann-Leistung des SB. Wie schon in einem Link von mir...wenn man glaubwürdig beweisen kann, dass z.B: ein Sprachkurs, welcher für die Ausbildung gut ist macht, kann man KG beziehen im Ausland

von taram am 03.04.2018, 11:50



Antwort auf Beitrag von taram

bei uns ging es um einen Monat - Fehlanzeige... Ich finde das auch nicht richtig, Kindergeld ist dazu nicht gedacht man muss ja auch ständig Erklärungen ausfüllen, das falsch auzufüllen ist und bleibt betrug dagmar

von Ellert am 03.04.2018, 21:09



Antwort auf Beitrag von Trini

Ja, nur wenn man dann genommen wird, sieht es natürlich schlecht aus. Dann muss man ablehnen und ich glaube, dann hat man später Nachteile, wenn man sich für das Wunschstudium bewerben will (abgesehen davon, dass dann auch Schluss ist mit dem Kindergeld). Das haben wir uns jedenfalls nicht getraut, mein Sohn hatte nämlich ein ziemlich gutes Abi

von Emmi67 am 06.04.2018, 16:58



Antwort auf Beitrag von Ani_k

Wenn sie eine Zusage/Ausbildungsvertrag vorlegen kann, kann sie weiterhin Kindergeld bekommen. Dann ist es egal, wie die Wartezeit genutzt wird. Lg

von Lucylu am 08.04.2018, 22:01