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BAFÖG

Thema: BAFÖG

wir füllen gerade den Antrag für unsere Tochter aus. Sie arbeitet jetzt für ein paar Monate um nicht zu hause zu sitzen und verdient dementsprechend auch für sie gutes Geld. Wird das was sie jetzt verdient auf´s BAFÖG angerechnet?

von Zwurzenmami am 17.02.2018, 19:40



Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Hallo, wir hatten uns da auch mal durchgequält, aber mit 2 verdienenden Eltern - ohne das wir beide Großverdiener sind (Krankenpfleger und Laborantin) und noch 2 schulpflichtigen Kindern, wird das Bafög schon deutlich verringert (also so deutlich, das der Aufwand zum Beantragen in keiner Relation mehr steht) - zumindest das Schülerbafög, das Studentenbafög haben wir dann gar nicht mehr beantragt, sondern alternative Finanzierungen gesucht. Aber damals hies es: Anrechnung des eigenen Einkommens Die Höhe der BAföG-Förderung bleibt unverändert, wenn das eigene Einkommen die Summe von 5.416 Euro im Bewilligungszeitraum (nicht identisch mit einem Kalenderjahr) nicht übersteigt. Anrechnung des eigenen Vermögens Vom Vermögen der Studierenden - das elterliche Vermögen bleibt außer Acht - werden 7.500 Euro nicht auf den BAföG-Bedarf angerechnet (Vermögensfreibetrag). Dieser Betrag erhöht sich für verheiratete oder in eingetragener Lebenspartnerschaft verbundene Studierende sowie für Studierende mit Kindern für jede der genannten Personen jeweils um 2.100 Euro. Der den Vermögensfreibetrag übersteigende Betrag wird durch die Zahl der Kalendermonate des Bewilligungszeitraums geteilt und der sich dann ergebende Betrag auf den monatlichen Bedarf angerechnet. Gruß Dhana

von dhana am 18.02.2018, 11:24



Antwort auf Beitrag von dhana

sie geht ab September auf eine Privatschule und ohne ihr jetziges Gehalt von rund 1000 € im Monat würden wir 174 € BAFÖG kriegen. Ich seh da nur nicht durch, ob das angerechnet wird oder nicht

von Zwurzenmami am 18.02.2018, 12:15



Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Hallo, so wie ich das verstehe, wenn das Gehalt ausserhalb vom Berechnungszeitraum liegt (für Bayern glaub ich von September bis August - Schuljahre halt) dann wird es als Vermögen angerechnet, wenn es über die 7500 Euro Vermögen kommt - es zählt also, was sie sich als eigenes Vermögen erspart hat - egal ob durch Arbeit oder sonstiges. Bei meinem Sohn war es auch Privatschule für eine Berufsausbildung, mit Unterkunft 300km weit weg - und wir hätten dann noch 60 oder 80 Euro bekommen Bafög bekommen... und hätten die monatlichen Kosten mit Zugfahrten ect. alles extra einzeln aufschlüsseln müssen - ein riesen Verwaltungsaufwand. Wir haben es dann gelassen - er bekam ein Stipendium des Landes Baden-Württemberg für das Schulgeld, nur das Extra-Schulgeld für die Fachhochschulreife musste bezahlt werden und das Wohnheim.. und halt Essen/Fahrtkosten ect... aber zumindest gab es das Stipendium. Studium geht jetzt über ein Duales Studium, bei dem ihm Unterkunft/Studium ect. alles bezahlt wird + Gehalt. Dafür hat er keine Semesterferien, sondern muss dann bei Arbeitgeber ein Praktium machen, und ist für 5 Jahre nach dem Studium als Ingenieur an den Arbeitgeber gebunden - wenn er Wechseln möchte, müsste er einen Teil der Ausbildungskosten zurückzahlen. Ich bin froh, das wir vom Bafög weg sind... ein riesen Verwaltungsakt und die Einkommensgrenzen sind sehr niedrig. Gruß Dhana

von dhana am 18.02.2018, 14:26