|
|
|
 |
Sparforum - Forum rund ums Sparen |
| Geschrieben von sechsfachmama am 03.02.2012, 10:08 Uhr. |
 |
Re: muss nochmal fragen wegen vergeblicher nachbesserung in gewährleistungsfrist
graka einzeln gekauft
restlicher computer bei csl gekauft - der hat einen fehler schon "ganz tief unten" im grundsystem (mit meinen worten) - habe den recher 3 x zur rep. hingeschickt mit dem erfolg, dass nix passiert ist.
haben den rechner dann von einem befreundeten menschen, der sich sehr gut auskennt, testen lassen und der hat beweisfotos vom fehler gemacht (bildschirm ist blau, text steht da drauf)
csl erkennt nix an, streitet alles ab und mein sohn hat über 350 euro in den sand gesetzt.
der RA hat brief geschrieben - keine reaktion. nie wieder csl! (darüber berichtete ich schon mal)
graka war inzwischen in einem neuen rechner eingebaut, die leistung wurde immer weniger, spiele nicht mehr richtig dargestellt, die karte lief heiß - also zur rekla eingeschickt
antwort: ist nix dran, kann kein fehler gefunden werden.
(das schreiben hab ich hier)
auf herstellerprüfung bestanden (geforce, nvidia), hat wochen gedauert und nichts passierte und dann irgendwann: ja die haben festgestellt, graka ist komplett nicht reparabel (ach komisch, auf einmal wirds doch festgestellt) und eine gleichwertige karte gibts nicht.
da für ne graka 3 jahre lebensdauer angesetzt wird und ich sie 2 jahre benutzt hab, bekomm ich noch 1/3 des kaufpreises.
daraufhin hab ich das mit bgb geschrieben usw. und sie antworteten nur, dass sie mir die defekte karte gerne zuschicken und ich ihnen dann bitte den defekt nachweisen müsse, da die 6 monate ja um seien. und in den restlichen 18 monaten sei ich als käufer in der beweispflicht
(ich frage mich, wer ein solches gesetz erlässt, denn als endverbraucher kann ich NIE nachweisen, dass der fehler bereits beim kauf bestand - es sei denn, nach 1 woche fällt ne sohle vom schuh ab oder sowas)
frage mich weiterhin - es gibt doch die herstellerGARANTIE - und gewährlieistung und garantie sind zwei paar schuhe (damit müsste ich mich jetzt genau befassen).
alternate hat mir nur (wieder) geschrieben, wenn sie bis 27.1. nichts von mir hören, dann gilt die von ihnen vorgeschlagene lösung als von mir angenommen und sie schreiben mir die 33,... euro auf mein kundenkonto gut.
ich habe jetzt an nvidia (nochmal) geschrieben und hoffe, die antworten mir.
hab auch im aktuell und in so nem rechtsforum gefragt - bekomme dort immer zur antwort, dass der händler im recht sei.
auszug:
ich soll doch bitte nachweisen, dass der mangel von anfang an bestanden hat. ansonsten habe ich kein recht weiter.
Antwort: Die Zahlung von 1/3 des Kaufpreises ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.
was ich nicht verstehe: wenn ich irgendwas bei einem händler vor ort kaufe und es geht am letzten tag der gewährleistungsfrist kaputt (oder auch eher), dann bekomm ich mein komplettes geld wieder und fertig - ohne diskussion.
Antwort: Das ist dann aber auch wohl in den meisten Fällen Kulanzleistung des Händlers.
ich als endverbraucher kann niemals irgendwelche technischen mängel nachweisen, das weiß jeder händler, denn dazu fehlen einem die möglichkeiten.
Antwort Das ist wohl wahr und war wohl auch Grund § 476 BGB einzuführen (siehe unten).
soweit ich das bgb verstanden habe, ist es mein recht innerhalb der 2 oder 3 jahre (je nach händler) bei zweiter erfolgloser nachbesserung vom kaufvertrag zurückzutreten und den vollen kaufpreis zurückzubekommen.
Antwort: Die Gewährleistungszeit beträgt 2 Jahre.
Aber die Rechte aus Gewährleistung lassen sich nur geltend machen, sofern es auch tatsächlich einen Mangel gibt. Und ein Mangel ist es nach rechtlicher Definition nur, wenn der Fehler schon bei Gefahrübergang (wenn du die Ware erhalten hast) bestanden hat (§ 434 I BGB).
Das muss man als Käufer dem Händler beweisen. Verbraucher werden in dieser Hinsicht durch § 476 BGB privilegiert. Danach wird vermutet, dass ein Fehler, der innerhalb von 6 Monaten nach Kauf auftritt, schon bei Gefahrübergang bestanden hat (in diesem Fall ist der Händler in der Beweispflicht das Gegenteil zu beweisen).
6 Monate sind in deinem Fall aber schon abgelaufen.
grad das ist doch sinn der gewährleistung, dass ich zwei jahre auf der sicheren seite bin.
Antwort:Die Gewährleistung ist keine Versicherung, die im Schadensfalle aufkommt.
Der Händler kann doch selbst nicht sehen, warum die Grafikkarte kaputt gegangen ist. Vielleicht wurde sie unsachgemäß behandelt, Bauteile im Computer haben durch falsche Spannungen oä. die Grafikkarte gegrillt oder anderes. Es wäre doch ungerecht, wenn der Händler einfach so für alles haften müsste, was in 2 Jahren so auftritt.
Ich würde mich an deiner Stelle mal an den Hersteller der Grafikkarte wenden, vielleicht hat dieser eine Garantie für diese abgegeben oder zeigt sich kulanter.
alternate schreibt in seinen bedigungen genau das gegenteil von dem, wie sie meinen fall handhaben:
http://www.alternate.de/html/help/content.html?docId=145
und bei nvidia find ich nur das hier:
http://www.nvidia.de/object/legal_info_de.html
wo sich mir schon beim lesen knoten in meinen nerven bilden ....
gehts da um den inhalt der seite oder um deren produkte?
alternate selbst schreibt kein wort von einer herstellergarantie - die es geben muss? oder ist herstellergarantie freiwillig? |
|
| Unten der Beitrag und die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil. |
| Die letzten 10 Beiträge im Sparforum - Forum rund ums Sparen |
|
|
|