Hallo,
wir lassen uns Scheiden.Jedoch bin ich schwanger und das kind kommt
im dezember diesen jahres noch zur welt.
das baby wurde während der ehezeit gezeugt,kann man jetzt schon
die vaterschaft anerkennen lassen???
oder wie geht das dann jetzt alles von statten(vaterschaft,geburtsurkunde des baby dann im dezember steht da dann mein nochehemann automatisch
als kv)
Mitglied inaktiv - 04.09.2010, 19:51
Antwort auf:
vaterschaft anerkennung
Hallo,
Grds. gilt der Ehemann als KV, dies aber nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wird u. ein Dritter (= der wahre Vater) bis zu einem Jahr nach der Scheidung die Vaterschaft anerkennt und die KM sowie der Ehemann zustimmt.
Die Anerkennung wird aber erst mit dem Scheidungsurteil wirksam. Bis dahin hat der Ehemann alle Rechte, auch das Sorgerecht.
Das NamensänderungsG hat viele Neuheiten gebracht, trotzdem ist ganz klar in § 1616 BGB geregelt, dass ein Kind den Ehenamen erhält und als ehelich gilt, wenn es vor der Scheidung geboren wird.
Zwar ist es nach § 1617b BGB möglich, den Namen durch Antrag zu ändern, wenn rechtskräftig festgestellt ist, dass der Ehemann nicht der Vater ist, dies ist aber vor der Geburt nicht möglich.
Zwar kann er schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen, er kann aber keine Vaterschaft durch Anerkenntnis begründen.
Lt. Gesetzgeber ist ja eben bis zu Scheidung der Ehemann Vater.
Es kommt also auf den Zeitpunkt von Scheidung und Geburt an.
Praktisch sieht das aus wie folgt:
Bei der Geburt wird der Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Das ist so, da Sie ja noch nicht geschieden sind. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass man beim zuständigen Standesamt eine qualifizierte Vaterschaft beantragt, d.h. Sie gehen mit dem Vater des Kindes zu einem Standesbeamten, dort erkennt der Vater das Kind als das seinige an. Dies geht aber nur mit Ihrem und dem Einverständnis des "Nochehemannes". Alle drei müssen diese qualifizierte Vaterschaft unterschreiben. Das Ganze ist dann "schwebend" bis die Scheidung rechtskräftig ist. Sobald sie rechtskräftig ist, bekommt das Standesamt diese Info und löscht dann automatisch den "Nochehemann" als Vater und trägt dann den richtigen Kindesvater ins Familienbuch ein.
Wenn der Nochehemann dem nicht zustimmt, kann man auch als Mutter oder „echter“ Kindsvater die Vaterschaft anfechten.
Die Mutter kann nach einer Scheidung unproblematisch ihren alten Namen annehmen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.09.2010
Antwort auf:
vaterschaft anerkennung
Hallo,
habe ich das richtig verstanden:
Du bist verheiratet. Die Scheidung läuft. Du hast einen Freund. Von dem ist das Kind. Das Kind wird im Dezembre VOR der Scheidung geboren?
Richtig?
In diesem Fall ist dein Noch-Ehemann zunächst rein rechtlich der Vater. Das Kind wird in euer Stammbuch eingetragen, als wäre es ehelich.
Danach kann entweder das Kind (also du im Namen des Kindes oder über eine Beistandsschaft, zu beantragen beim JA) oder der Noch-Ehemann auf Feststellung der Vaterschaft klagen. Es wird einen kurzen Gerichtstermin geben, bei dem deinem Noch-Ehemann die Vaterschaft aberkannt wird, sofern sich alle einig sind.
Danach kann dein Freund die Vaterschaft anerkennen, die Geburtsurkunde des Kindes wird geändert und ihr könnt solche Dinge wie Sorgerecht oder Nachnamen des Kindes klären.
So war es zumindest damals bei mir. Verbindliche Auskunft kann dir sicherlich das zuständige JA erteilen.
VlG
Annette
Mitglied inaktiv - 05.09.2010, 12:48
Antwort auf:
vaterschaft anerkennung
Hallo,
nein hast nicht ganz richtig verstanden.
Also scheidung läuft,das kind ist von meinem"nochmann"und es kommt im dezember zur welt.
termin zur scheidung weiß leider noch nicht.
mfg
Mitglied inaktiv - 05.09.2010, 13:56
Antwort auf:
vaterschaft anerkennung
Ok, aber dann gibt es doch gar kein Problem, oder?
Das Kind wird ehelich geboren, in euer Stammbuch eingetragen und später lasst ihr euch scheiden.
Da ändert sich aber die Abstammung nicht.
Im Grunde hat die Scheidung gar nichts mit dem Kind zu tun.
Umgangsrechts- und Sorgerechtsregelungen werden dann wohl im Verlauf der Scheidung geklärt werden müssen.
Dein Nochmann muss nix an und aberkennen, denn er ist ja sowieso der Vater.
VlG
Annette
Mitglied inaktiv - 05.09.2010, 19:10